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Stromversorgungsgesetz befriedigt nicht - Stellungnahme economiesuisse zur Botschaft des Bundesrates

Zürich (ots)

Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zu einem
Stromversorgungsgesetz vermag aus Sicht der Wirtschaft nicht zu
überzeugen.
Das Gesetz sollte der EU-Marktöffnung Rechnung tragen. Es bewirkt
praktisch jedoch das Gegenteil und wird somit den Versprechungen
nicht gerecht. Die schweizerische Industrie - allen voran KMU und
stromintensive Unternehmen - hätten Mehrkosten zu tragen, statt in
den Genuss von günstiger Elektrizität zu kommen. Die Mehrkosten
würden durch die neuen Tarifvorschriften, vom Bund verordnete
Subventionsprogramme sowie administrativen Mehraufwand verursacht.
Auch die Chance, mit diesem Gesetz die Wahlfreiheit des
Konsumenten auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, wurde
verpasst. Die seit dem Bundesgerichtsentscheid in Sachen
Freiburgische Elektrizitätswerke vom Juni 2003 herrschende
Unsicherheit bezüglich der Anwendung des Wettbewerbsrechts in der
Stromversorgung wurde nicht überzeugend beseitigt. So haben
beispielsweise Händler uneingeschränkten Netzzugang, während dieses
Recht den kleinen Endverbrauchern verwehrt wird.
Schlimmer noch wiegen die im Gesetz aufgenommenen
Diskriminierungsmöglichkeiten im Falle von Engpässen. Wer sich
beispielsweise von seinem bisherigen Versorger verabschieden möchte,
muss damit rechnen, nicht mehr beliefert zu werden. Auch der Vorrang
für erneuerbare Energie fand wieder Eingang, obwohl eine
gleichlautende Bestimmung schon 1999 aus dem Vorentwurf zum EMG
gestrichen wurde, da sie offensichtlich nicht zu vollziehen ist.
Grundsätzlich muss hinterfragt werden, ob die Schweiz derzeit
überhaupt ein solches "Versorgungsgesetz" benötigt, das letztlich vor
allem auf die Subventionierung von teuren Kleinkraftwerken
hinausläuft, ohne dabei wirklich zur Sicherung der Versorgung
beizutragen. Wesentlich entscheidender für die Sicherheit der
Stromversorgung der Schweiz sind die Erhaltung und der fristgerechte
Ersatz der heutigen Stützen der Stromversorgung. Diese Fragen sind
jedoch in anderen Gesetzen geregelt, namentlich im
Gewässerschutzgesetz und im Kernenergiegesetz. Sollte längerfristig
auch eine nicht-nukleare Stromerzeugung zur Deckung der Grundlast
(Gaskraftwerke) zur Verfügung stehen, ist auch der bevorstehende
Entscheid über die Einführung einer CO2-Abgabe von höchster
versorgungspolitischer Bedeutung.
Das Parlament ist nun gefordert, in dieser Angelegenheit die
notwendigen politischen Weichenstellungen vorzunehmen.

Kontakt:

economiesuisse
Urs Näf
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich
Tel: +41/1/421'35'35
Fax: +41 1 421 34 34
Internet: www.economiesuisse.ch

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