Stromversorgungsgesetz befriedigt nicht - Stellungnahme economiesuisse zur Botschaft des Bundesrates
Zürich (ots)
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zu einem Stromversorgungsgesetz vermag aus Sicht der Wirtschaft nicht zu überzeugen.
Das Gesetz sollte der EU-Marktöffnung Rechnung tragen. Es bewirkt praktisch jedoch das Gegenteil und wird somit den Versprechungen nicht gerecht. Die schweizerische Industrie - allen voran KMU und stromintensive Unternehmen - hätten Mehrkosten zu tragen, statt in den Genuss von günstiger Elektrizität zu kommen. Die Mehrkosten würden durch die neuen Tarifvorschriften, vom Bund verordnete Subventionsprogramme sowie administrativen Mehraufwand verursacht.
Auch die Chance, mit diesem Gesetz die Wahlfreiheit des Konsumenten auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen, wurde verpasst. Die seit dem Bundesgerichtsentscheid in Sachen Freiburgische Elektrizitätswerke vom Juni 2003 herrschende Unsicherheit bezüglich der Anwendung des Wettbewerbsrechts in der Stromversorgung wurde nicht überzeugend beseitigt. So haben beispielsweise Händler uneingeschränkten Netzzugang, während dieses Recht den kleinen Endverbrauchern verwehrt wird.
Schlimmer noch wiegen die im Gesetz aufgenommenen Diskriminierungsmöglichkeiten im Falle von Engpässen. Wer sich beispielsweise von seinem bisherigen Versorger verabschieden möchte, muss damit rechnen, nicht mehr beliefert zu werden. Auch der Vorrang für erneuerbare Energie fand wieder Eingang, obwohl eine gleichlautende Bestimmung schon 1999 aus dem Vorentwurf zum EMG gestrichen wurde, da sie offensichtlich nicht zu vollziehen ist.
Grundsätzlich muss hinterfragt werden, ob die Schweiz derzeit überhaupt ein solches "Versorgungsgesetz" benötigt, das letztlich vor allem auf die Subventionierung von teuren Kleinkraftwerken hinausläuft, ohne dabei wirklich zur Sicherung der Versorgung beizutragen. Wesentlich entscheidender für die Sicherheit der Stromversorgung der Schweiz sind die Erhaltung und der fristgerechte Ersatz der heutigen Stützen der Stromversorgung. Diese Fragen sind jedoch in anderen Gesetzen geregelt, namentlich im Gewässerschutzgesetz und im Kernenergiegesetz. Sollte längerfristig auch eine nicht-nukleare Stromerzeugung zur Deckung der Grundlast (Gaskraftwerke) zur Verfügung stehen, ist auch der bevorstehende Entscheid über die Einführung einer CO2-Abgabe von höchster versorgungspolitischer Bedeutung.
Das Parlament ist nun gefordert, in dieser Angelegenheit die notwendigen politischen Weichenstellungen vorzunehmen.
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