economiesuisse - Vernehmlassungsantwort Revision Geldwäscherei-Gesetz: überhastet und unausgegoren
Zürich (ots)
economiesuisse unterstützt zielgerichtete Massnahmen zur Umsetzung der internationalen Standards für einen sauberen Wirtschaftsplatz. Leitlinie für die Umsetzung der internationalen Empfehlungen muss das Motto sauber aber praktikabel und ohne Swiss Finish sein. Dieses Leitmotiv wird mit der Revision des Geldwäscherei-Gesetzes nicht beachtet. Die Wirtschaft wehrt sich gegen überschiessende Vorschläge, die eine flächendeckende Überwachung aller Wirtschaftsaktivitäten sowie eine übermässige bürokratische Belastung nach sich ziehen. Entsprechend ist der Vorentwurf in der heutigen Form nicht annehmbar. In Abweichung vom ursprünglichen Ziel der Bekämpfung des organisierten Verbrechens dehnt die Financial Action Task Force (FATF), ein internationales Gremium im Kampf gegen die Geldwäscherei, den Geltungsbereich ihrer Empfehlungen auf zahlreiche weitere Delikte wie Schmuggel, Insiderhandel oder Produktepiraterie aus. Mit einer steten Ausdehnung des Geltungsbereiches drohen eine Banalisierung des Geldwäschereibegriffes und eine flächendeckende Überwachung aller wirtschaftlichen Aktivitäten. Die vorgeschlagene Umsetzung in der Schweiz geht in verschiedenen Punkten gar über die Vorgaben der FATF hinaus und schliesst etwa Bijoutiers und Kunsthandel mit ein. Die Vorlage macht einen überhasteten Eindruck und die notwendigen Abklärungen wurden entweder nicht getroffen oder den Einwendungen aus der Praxis wurde nicht gebührend Rechnung getragen. Die wichtigsten Schwachpunkte des Vorentwurfes sind:
Die Umsetzung erfolgt bürokratisch, theoretisch und ohne Rücksicht auf das Kosten-Nutzenverhältnis. Der Spielraum wird ungenügend ausgenutzt.
Die Abstimmung mit den Vorschriften für Banken ist ungenügend (alle Finanzintermediäre, auch die neu erfassten Kreise, müssten als Risikogruppen behandelt werden).
Es fehlen Schutzmassnahmen zu Gunsten der Meldepflichtigen, wie sie die EU vorsieht.
Neu werden Insiderhandel und Kursmanipulationen als Vortaten der Geldwäscherei miterfasst. Die kurzfristige Sperrung von Vermögenswerten, welche in der Schweiz durch den Meldepflichtigen (im Ausland durch die Behörden) vorzunehmen ist, lässt sich im Börsenhandel kaum umsetzen.
Die Neuunterstellung einzelner Berufsgruppen geht teilweise über die Vorgaben der FATF hinaus (z.B. Kunsthandel).
Die problematische Doppelstellung der Kontrollstelle Geldwäscherei bleibt erhalten.
Eine derart umfassende Umsetzung würde das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei überlasten. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Umsetzung der FATF- Empfehlungen unter Beachtung der Verhältnismässigkeit und Fokussierung auf die unter Risikoaspekten wesentlichen Elemente ist somit notwendig.
Rückfragen: Thomas Pletscher, economiesuisse, 044 421 35 35