economiesuisse - ZEB-Bahnprojekt: Entscheidungsgrundlagen ungenügend
economiesuisse weist die Vernehmlassungsvorlage zurück
Zürich (ots)
Verkehrsinfrastrukturen sind als Standortfaktor wichtig. Die Vernehmlassungsvorlage zur zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) erfüllt aber den Parlamentsauftrag für eine brauchbare Gesamtschau nicht. Die Kriterien für eine Prioritätensetzung fehlen. Zudem birgt die Vorlage erhebliche Risiken, die zur Sprengung des finanziellen Gesamtrahmens des FinöV- Fonds bzw. zu dessen Überschuldung führen können.
Der finanzielle Gesamtrahmen von CHF 30,5 Mrd. für den Eisenbahngrossprojektfonds ist nach wie vor so zu respektieren, wie er bei der Abstimmung vom 29. November 1998 Volk und Stände präsentiert wurde. Allfällige unvermeidbare Mehrkosten insbesondere bei der NEAT sind finanziell voll zu kompensieren und darüber hinausgehende Forderungen können nicht erfüllt werden. Die vom Bundesrat vorgelegten Verkehrsdaten sind keine genügende Grundlage, um eine klare Prioritätensetzung bei den künftigen Ausbauvorhaben im Rahmen der ZEB-Vorlage zu gewährleisten. Nach wie vor weiss man nicht, wie stark die einzelnen Bahnlinien vergleichsweise ausgelastet sind und welches der finanzielle und volkswirtschaftliche Nutzen der einzelnen Projekte ist. Man kann deshalb nicht von einer Gesamtschau sprechen. Was Not tut, sind klare Fakten zu vorhandenen Kapazitäten und Auslastungsgraden der verschiedenen möglichen ZEB-Elemente sowie zur deren Rentabilität. Nur so kann eine klare Prioritätensetzung im Sinne eines Rankings der möglichen Vorhaben und damit ein möglichst effizienter Einsatz der verfügbaren öffentlichen Finanzmittel gewährleistet werden. economiesuisse weist deshalb die Vernehmlassungsvorlage zur Überarbeitung zurück.
In der Vergangenheit hat die Wirtschaft die Vorlagen des Bundesrates zur NEAT und zu den Hochgeschwindigkeitsanschlüssen mitgetragen. Sie befürwortet auch weitere Ausbauten der Eisenbahninfrastruktur im Anschluss an das Paket Bahn 2000. Ein effizientes Bahnnetz mit einem entsprechenden nachfrageorientierten Schienenangebot ist wichtig für den Wirtschaftsstandort. Die kürzlichen Erfahrungen mit den Beschlüssen des Parlaments zu den Hochgeschwindigkeits- anschlüssen lassen jedoch auch im vorliegenden Fall ein erneutes regionales Wunschkonzert mit unabsehbaren verkehrs- und finanzpolitischen Konsequenzen befürchten. Die damit verbundenen Bestrebungen zur Ausfinanzierung der NEAT-Zusatzkosten bzw. zur Lockerung der Bevorschussungslimite und der Rückzahlungsmodalitäten sind abzulehnen: Der FinöV-Fonds würde ansonsten unweigerlich aufgebläht bzw. überschuldet. Im Interesse gesunder Staatsfinanzen gilt es, eine solche Entwicklung unbedingt zu vermeiden.
Rückfragen: Pascal Gentinetta, Telefon: 044 421 35 12 pascal.gentinetta@economiesuisse.ch