economiesuisse - Keine neuen Hindernisse an der Grenze zur EU
economiesuisse begrüsst Einigung über die "24-Stunden-Regel"
Zürich (ots)
Ein möglichst ungehinderter grenzüberschreitender Warenverkehr ist eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die von der Europäischen Union beschlossenen Sicherheitsmassnahmen im internationalen Handel hätten auch für die Schweiz gegolten und sich angesichts der zentralen Lage unseres Landes in Europa negativ für die Schweizer Unternehmen ausgewirkt. Für Firmen aus dem EU-Raum wäre der Handel mit und der Transit durch die Schweiz erschwert worden. Vor diesem Hintergrund ist die heute zwischen der Schweiz und der EU erfolgte Paraphierung des Güterverkehrsabkommens aus Sicht der Wirtschaft als Erfolg zu werten. Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards im Zollbereich. Dadurch entfällt für Schweizer Unternehmen die von der EU geplante Einführung einer Vorausanmeldepflicht von Importen und Exporten ("24h-Regel") im bilateralen Warenverkehr. "Eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs mit unserem wichtigsten Handelspartner kann so vermieden werden", begrüsst Peter Flückiger von economiesuisse das Verhandlungsresultat.
Die Diskussionen um die Sicherheit entlang der internationalen Wertschöpfungskette und die damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Güterverkehr haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Diesem Trend konnte sich die Schweiz nicht entziehen: Die mit der EU ausgehandelte Lösung erfordert gewisse Anpassungen. Die Schweiz wird Risikoanalysen und Sicherheitsmassnahmen einführen. Letztere beinhalten einerseits eine Vorausanmeldepflicht im direkten Warenhandel mit Nicht-EU-Staaten. Primär davon betroffen sind Importe und Exporte via Luftfracht. Andererseits wurde im Abkommen vereinbart, dass die Schweiz einen so genannten "Authorized Economic Operator"-Status schaffen wird. Demnach sollen Firmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, von Erleichterungen bei den Sicherheitskontrollen profitieren können. Diese neuen Massnahmen können für gewisse Unternehmen mit Mehraufwand verbunden sein. Bei der Umsetzung ist deshalb auf die Bedürfnisse der Schweizer Wirtschaft Rücksicht zu nehmen.
Vor der Unterzeichnung muss das heute paraphierte Abkommen noch vom EU-Ministerrat und vom Bundesrat gutgeheissen werden. Das Güterverkehrsabkommen soll ab dem 1. Juli 2009 angewendet werden.
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