economiesuisse - Ja zur IV-Zusatzfinanzierung
economiesuisse fordert Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Hochschulförderung
Zürich (ots)
economiesuisse machte im Frühjahr 2009 die Zustimmung zur IV-Zusatzfinanzierung von verschiedenen Bedingungen abhängig. Diese sind inzwischen im Wesentlichen erfüllt. Bundesrat und Parlament haben aus Rücksicht auf die Konjunktur die Inkraftsetzung der befristeten MWSt-Erhöhung um ein Jahr verschoben und eine ausgabenseitige 6. IV-Revision ist in der Vernehmlassung. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft unterstützt deshalb die Ja-Kampagne logistisch und finanziell. In der Bildungspolitik beantragt economiesuisse beim Hochschulförderungsgesetz eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs.
Die defizitäre Invalidenversicherung muss saniert und von der AHV entkoppelt werden. Deshalb stellte sich economiesuisse im März 2009 grundsätzlich hinter befristete Zusatzeinnahmen. Der Wirtschaftsdachverband knüpfte ein Engagement zugunsten der IV-Zusatzfinanzierung aber an verschiedene Bedingungen. Diese sind inzwischen im Wesentlichen erfüllt: Bundesrat und Parlament haben die Inkraftsetzung der MWSt-Erhöhung aus konjunkturellen Gründen um ein Jahr auf Januar 2011 verschoben. Zudem verlangte economiesuisse ausgabenseitig eine nachhaltige Sanierung des Sozialwerks, die am Ende der befristeten Steuererhöhung vollumfänglich wirkt. Ein entsprechendes erstes Massnahmenpaket im Rahmen der 6. IV-Revision ist nun in der Vernehmlassung. Damit liegt ein glaubwürdiges Sanierungskonzept vor. Der Vorstandsausschuss von economiesuisse hat an seiner heutigen Sitzung den Entscheid vom Frühjahr bestätigt: economiesuisse sagt Ja zur Abstimmungsvorlage über die IV-Zusatzfinanzierung und unterstützt die Ja-Kampagne logistisch und finanziell.
Der Vorstandsausschuss befasste sich auch mit der Bildungspolitik. Auf der Basis der neuen Bildungsverfassung soll die Partnerschaft von Bund und Kantonen im Hochschulbereich neu geregelt werden. Die Botschaft des Bunderates zum Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und der Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) überzeugt nicht. Trotz positiven Aspekten wie die verbesserte Kostentransparenz oder die Qualitätssicherung über Akkreditierung geht der Gesetzesentwurf in die falsche Richtung. Der regionale Ausgleich geniesst gegenüber der Exzellenz Vorrang, die ETH als Opfer allfälliger Sparprogramme wird geschwächt. Auch die Anreize bei der Finanzierung fördern Masse statt Klasse. Zudem dürften die Fachhochschulen Schwierigkeiten haben, sich in den grossen, geplanten Gremien durchzusetzen. economiesuisse verlangt daher im Interesse des Forschungs- und Wirtschaftsstandorts Schweiz die grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.
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