economiesuisse - Staatsvertrag mit den USA für Wirtschaft entscheidend
Absage an parteipolitische Profilierungen auf Kosten des Standorts Schweiz
Zürich (ots)
Der Vorstandsausschuss von economiesuisse befürwortet entschieden die Ratifizierung des Staatsvertrags mit den USA zur Amtshilfe betreffend die UBS-Daten. Er verfolgt die Diskussion mit grosser Besorgnis. Eine Ablehnung würde die Beziehungen mit dem zweitwichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz belasten und auch über den Finanzplatz hinaus Industrie und Dienstleistungen empfindlich treffen. Der Handlungsbedarf bei systemrelevanten Unternehmen ist unbestritten. Lösungen müssen aber solide und sachgerecht sein.
Die USA sind für die Schweizer Unternehmen insgesamt der zweitwichtigste Handelspartner und gar der wichtigste Investitionsstandort. Auch viele KMU erzielen in diesem Markt einen bedeutenden Teil ihrer Erträge. Konzernzentralen amerikanischer Firmen in der Schweiz tragen entscheidend zu unserem Wohlstand bei.
Es wäre fahrlässig, den Staatsvertrag mit den USA für parteipolitische Profilierungen zu instrumentalisieren. Die Fragen der Systemrisiken und der Boni sind zweifellos wichtig. Die diesbezüglichen Arbeiten sind bereits fortgeschritten. Es besteht daher kein Grund für Hauruck-Eingriffe ohne sorgfältige Abklärungen. Überstürzte steuerliche Massnahmen sind möglicherweise wirkungslos oder richten sogar erheblichen Schaden an. Beispielsweise verschlechtert eine Einschränkung von Mitarbeiterbeteiligungen die Rahmenbedingungen von Start-up-Unternehmen erheblich.
Mit der Genehmigung des Staatsvertrages durch das Parlament können die Altlasten bereinigt und die künftigen Beziehungen unbelastet gestaltet werden. Eine Ablehnung würde zu grosser Unsicherheit wegen allfälligen Retorsionsmassnahmen der USA führen. Die amerikanische Reaktion könnte die UBS, den gesamten Finanzplatz und darüber hinaus auch Industrie und Dienstleistungen empfindlich treffen und Arbeitsplätze gefährden.
Zum Abkommen mit den USA gibt es keine Alternative. Zu den rechtspolitischen Bedenken ist festzuhalten, dass der eingeschlagene Weg vertretbar ist. Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot ist nach geltender Praxis auf Verfahrensfragen nicht anwendbar.
Kontakt:
Thomas Pletscher
Telefon: 044 421 35 33 oder 078 603 84 45
E-Mail: thomas.pletscher@economiesuisse.ch