economiesuisse - Finanzierungsstandort stärken
Zürich (ots)
Wirtschaft unterstützt Reform der Verrechnungssteuer
economiesuisse begrüsst die Absicht des Bundesrats, Mängel bei der Verrechnungssteuer zu behe-ben. Durch den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip können Finanzierungsaktivitäten einheimischer Konzerne aus dem Ausland zurückgeholt werden. Dadurch wird auch der Kapital-markt belebt. Mehreinnahmen sollen der Unternehmenssteuerreform III angerechnet werden.
Schweizer Konzerne wickeln ihre Finanzierungsaktivitäten heute oft im Ausland ab. Die Verrechnungs-steuer ist der entscheidende Grund dafür. Es ist ein langjähriges Anliegen der Wirtschaft, die Rahmenbe-dingungen für die Konzernfinanzierung in der Schweiz zu verbessern. Durch eine Umstellung zum Zahl-stellenprinzip können wertschöpfungsintensive Aktivitäten sowie Arbeitsplätze in die Schweiz zurückge-holt werden. Der Nutzen für den Standort wäre umso grösser, falls im Rahmen der Unternehmenssteuer-reform III (USTR III) auch für Finanzierungsaktivitäten eine steuerlich attraktive Lösung umgesetzt wird (konkret die Zinsbereinigte Gewinnsteuer).
Durch den Systemwechsel kann die Kapitalaufnahme von Schweizer Unternehmen, die heute vor allem im Ausland stattfindet, zu steuerlich wettbewerbsfähigen Bedingungen in der Schweiz erfolgen. Dadurch kann der heute weitgehend brach liegende Schweizer Kapitalmarkt deutlich belebt werden. Das zusätzli-che Emissionsgeschäft stärkt den Finanzplatz. Die Meldepflichten und Haftungsrisiken der Banken müs-sen jedoch möglichst gering gehalten und der administrative Aufwand für die Abwicklung der Zahlstellen-steuer angemessen abgegolten werden.
Im Zuge der Reform sind Mehreinnahmen bei der Einkommens- sowie bei der Verrechnungssteuer zu erwarten. Da ein innerer Zusammenhang zwischen der Reform der Verrechnungssteuer und der USTRIII besteht (die Steigerung der Attraktivität des Standorts Schweiz), ist es gerechtfertigt, diese Mehreinnah-men zur Gegenfinanzierung der USTR III anzurechnen. economiesuisse wird die Vorlage nun sorgfältig prüfen und im Rahmen der Vernehmlassung detailliert Stellung nehmen.
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