euro adhoc: Triplan AG
Recht/Prozesse
+++ TRIPLAN AG gewinnt in erster
Instanz Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen HV-Beschlüsse vom 5. Juni 2008
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
31.10.2008
Bad Soden, 31. Oktober 2008: Die TRIPLAN AG gewinnt in der ersten Instanz die von Aktionären erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die auf der Hauptversammlung vom 5. Juni 2008 gefassten Beschlüsse. Sämtliche Klagen wurden abgewiesen.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Arno Hausburg
Tel.: +49 (0)6196 6092 177
E-Mail: arno.hausburg@triplan.com
Branche: Anlagenbau
ISIN: DE0007499303
WKN: 749930
Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr