euro adhoc: Schering AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Bayer legt Barabfindung
für Squeeze-out bei Schering fest
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05.12.2006
Die Bayer Schering GmbH, Leverkusen, (vormals firmierend als Dritte BV GmbH) hat heute dem Vorstand der Schering AG mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die von ihr verlangte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Schering AG (Squeeze-out) auf 98,98 Euro je Stückaktie der Schering AG festgelegt hat.
Die Höhe der Barabfindung entspricht dem per Bewertungsstichtag 17. Januar 2007 ermittelten Barwert der jährlichen Ausgleichszahlungen in Höhe von 3,62 Euro (netto) je Schering-Aktie, die den Schering Minderheitsaktionären aufgrund des mit der Bayer Schering GmbH bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zukünftig zustehen. Die festgelegte Barabfindung ist höher als das aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der Bayer Schering GmbH den außenstehenden Schering Aktionären unterbreitete Abfindungsangebot von 89,36 Euro je Schering-Aktie. Der Unterschied beruht nach Angaben der Bayer Schering GmbH in erster Linie auf den Rückgängen der Kapitalmarktrenditen, die seit dem 13. September 2006, dem für das Abfindungsangebot maßgeblichen Bewertungsstichtag, eingetreten sind.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Schering AG, deren Einberufung vom Vorstand der Schering AG für den 17. Januar 2007 in Berlin beschlossen wurde.
Wichtige Informationen der Bayer AG:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder American Depositary Shares der Schering AG dar. Bayer Schering GmbH (vormals Dritte BV GmbH) hat am 30. November 2006, dem Zeitpunkt des Beginns des pflichtweisen Erwerbsangebots gegen Barabfindung, ein so genanntes Tender Offer Statement im Hinblick auf das pflichtweise Erwerbsangebot gegen Barabfindung bei der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht (SEC) eingereicht. Zugleich hat Schering ein so genanntes Solicitation/Recommendation Statement im Hinblick auf das pflichtweise Erwerbsangebot gegen Barabfindung bei der SEC eingereicht. Investoren und Inhabern von Aktien und American Depositary Shares der Schering AG wird dringend empfohlen, das Tender Offer Statement, sowie alle sonstigen Dokumente die bei der SEC hinsichtlich des pflichtweisen Erwerbsangebots gegen Barabfindung eingereicht worden sind und in Zukunft eingereicht werden, zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Investoren und Inhaber von Aktien und Depositary Shares der Schering AG können diese Dokumente kostenlos auf der Website der SEC (http://www.sec.gov) oder auf der Website http://www.bayer.de einsehen.
Diese Dokumente und Informationen enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Bayer-Konzerns und/oder der Schering AG und die Entscheidungen des Bayer-Konzerns in Bezug auf die Beteiligung an der Schering AG wesentlich von den hier gemachten Einschätzungen und den hier dargestellten Vorhaben abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die in unseren Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die US-amerikanische Börsenaufsicht (SEC) (inkl. auf Form 20-F) beschrieben sind. Alle in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen jeweils auf den Informationen, die uns zu dem Zeitpunkt, an dem sie gemacht worden sind, zur Verfügung standen, und soweit rechtlich nicht anders vorgeschrieben, übernehmen wir keine Verpflichtung, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder an neue oder später bekannt gewordene Informationen, Umstände oder Sachverhalte anzupassen.
Rechtlicher Hinweis der Schering AG:
Die Schering Aktiengesellschaft hat eine begründete Stellungnahme auf Schedule 14D-9 bezüglich des Barabfindungsangebots der Bayer Schering GmbH (ehemals Dritte BV GmbH), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Bayer Aktiengesellschaft, in Verbindung mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bayer Schering GmbH und der Schering Aktiengesellschaft bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht. Die Aktionäre der Schering AG und die Inhaber der American Depositary Shares der Schering AG werden gebeten, diese Stellungnahme eingehend zu lesen, weil sie wichtige Informationen enthalten wird. Die Aktionäre und Inhaber von American Depositary Shares der Schering AG werden diese begründete Stellungnahme und andere eingereichte Dokumente kostenlos auf der Website der U.S. Securities and Exchange Commission (http://www.sec.gov) und der Website der Schering AG (http://www.schering.de) erhalten können.
Rückfragehinweis:
Oliver Renner
Leiter Corporate Business Communication
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