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Schweizerischer Nationalfonds / Fonds national suisse

SNF: Kosten für die Erhaltung von Infrastruktur und Wohnbauten

Bern (ots)

Jährlich 65 Milliarden Franken für das Bauwerk Schweiz
Auf knapp 2400 Milliarden Franken beläuft sich der heutige 
Wiederbeschaffungswert der Infrastrukturen und der Wohnbauten der 
Schweiz. Unter Berücksichtigung der geplanten und absehbaren 
Erweiterungen erfordert das Bauwerk Schweiz in den kommenden zwei 
Jahrzehnten jährliche Investitionen von 65 Milliarden Franken oder 12
Prozent des Bruttoinlandprodukts. Sofern am heutigen Ausbau und den 
geplanten Erweiterungen festgehalten wird, bestehen vor allem bei der
Strassen- und Schieneninfrastruktur klare Lücken bei der 
Erneuerungsfinanzierung, zeigt eine Fokusstudie des Nationalen 
Forschungsprogramms «Nachhaltige Siedlungs- und 
Infrastrukturentwicklung» (NFP 54) erstmals in einer Gesamtschau.
Im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung sind bei 
Bauinvestitionen nicht nur Planungs- und Erstellungskosten, sondern 
auch die jährlich anfallenden Betriebs- und Instandhaltungskosten 
sowie die unregelmässig auftretenden Instandsetzungskosten in 
Rechnung zu ziehen. Mit der Fokusstudie «Was kostet das Bauwerk 
Schweiz in Zukunft - und wer bezahlt dafür?» legt das NFP 54 erstmals
eine Gesamtübersicht über den Erneuerungsbedarf von Infrastrukturen 
und Wohnbauten in der Schweiz vor und unterzieht die aktuellen 
Finanzierungsmechanismen für die Erhaltung und die Erweiterung der 
Infrastrukturanlagen und des Wohnungsbaus einer kritischen Bewertung.
19 Milliarden Franken pro Jahr für die technische Infrastruktur
Der Wiederbeschaffungswert (Preisstand 2008) der technischen 
Infrastruktur der Schweiz (Ver- und Entsorgung, Verkehr, 
Kommunikation und Schutzbauten) beträgt rund 830 Milliarden Franken. 
Dies entspricht dem eineinhalbfachen des jährlichen 
Bruttoinlandprodukts (BIP) oder 108'000 Franken je Einwohner. Für die
Erhaltung der technischen Infrastruktur sind jährlich rund 19 
Milliarden Franken (3,5% des BIP; 2500 CHF/Einwohner) aufzuwenden.
Der Wert der reinen Wohnbauten beläuft sich auf 1550 Milliarden 
Franken (290% des BIP; 200'000 CHF/Einwohner). Für die Erhaltung der 
Wohnbauten beträgt der jährliche Aufwand aktuell rund 10,5 Milliarden
Franken (1,9% des BIP; 1350 CHF/Einwohner). Er wird bis 2030 auf 
knapp 15 Milliarden Franken ansteigen. Hinzu kommen im Wohnungsbau 
wertvermehrende Investitionen von knapp 8 Milliarden Franken pro Jahr
(1,4% des BIP; 1000 CHF/Einwohner), wovon 5,4 Milliarden auf 
energetische Sanierungen der Gebäudehüllen und Heizanlagen entfallen.
Zu den bestehenden Infrastruktur- und Wohnbauten werden in den 
kommenden zwei Jahrzehnten neue hinzukommen. So sind in diesem 
Zeitraum Erweiterungen der technischen Infrastruktur von jährlich 
rund 12,5 Milliarden Franken (2,3% des BIP; 1600 CHF/Einwohner) 
bereits geplant oder absehbar. Aufgrund der demografischen 
Entwicklung besteht ein jährlicher Bedarf an 26'000 Neuwohnungen mit 
einer Bausumme von rund 13 Milliarden Franken pro Jahr (2,4% des BIP;
1700 CHF/Einwohner).
Finanzierungslücken im Verkehrsbereich
Je nach Bereich ist die Finanzierung der Erhaltung bzw. der 
Erweiterung in unterschiedlichem Masse gesichert. Bei der 
Stromversorgung oder bei der Siedlungsentwässerung bestehen 
zweckmässige Finanzierungsmechanismen, die mittels 
verursachergerechten Gebühren eine nachhaltige Finanzierung 
ermöglichen. Dies ist vor allem im Verkehrsbereich nicht der Fall; 
hier stammen die Mittel mehrheitlich aus zweckgebundenen Fonds und 
allgemeinen Steuermitteln. Sofern am heutigen Ausbau und den 
geplanten Erweiterungen festgehalten wird, bestehen bei der Strassen-
und der Schieneninfrastruktur Lücken bei der Erneuerungsfinanzierung.
Hier sind kurz- bis mittelfristig zusätzliche Finanzierungsquellen zu
suchen.
Kein Sanierungsstau bei Wohnbauten
Beim Mietwohnungsbau werden die Erneuerungsinvestitionen in erster 
Linie vom Markt bestimmt. Wenn der Markt werterhaltende oder 
wertvermehrende Investitionen verlangt, werden solche auch getätigt. 
In diesem Fall ist die Finanzierung in der Regel gesichert. Anders 
liegen die Dinge beim Wohneigentum, wo primär die Bewohnerinnen und 
Bewohner über den Umfang und den Zeitpunkt von Erneuerungsmassnahmen 
entscheiden. Massgebend sind dabei weniger die technische 
Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit als die Liquidität, der 
persönliche Lebensstil oder individuelle Komfortansprüche. Insgesamt 
besteht beim Wohnbau kein Sanierungsstau.
Gesamtheitliche Sicht gefordert
Anreize für die Wohnbauerneuerung setzen unter anderem auch 
gesetzliche Vorschriften im Energiebereich und staatliche 
Förderprogramme. Um die Wirkung dieser Massnahmen zu steigern, wäre 
jedoch vermehrt auch ein ganzheitlicher Ansatz zu verfolgen, der 
anstelle der bisherigen Ausrichtung auf einzelne Bau- und 
Anlageteile, die Gesamtsanierung ganzer Gebäude anvisiert. Im Sinne 
einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung drängt sich eine Betrachtung 
auf, die ganze Siedlungen oder gar Quartiere einbezieht.
Grenzen der volkswirtschaftlichen Tragbarkeit
Obwohl die bestehenden Finanzierungsmechanismen mehrheitlich als 
zweckmässig und nachhaltig zu beurteilen sind, bleibt die Frage nach 
der Tragbarkeit der enormen finanziellen Aufwendungen für das Bauwerk
Schweiz. Die öffentliche Hand ist mit anderen, mindestens ebenso 
wichtigen Finanzierungsproblemen konfrontiert, während bei den 
privaten Haushalten die Kosten bezüglich Infrastruktur (Verkehr, 
Kommunikation, Strom usw.) und Wohnen in zunehmender Konkurrenz zu 
Herausforderungen wie Altersvorsorge, Krankenversicherung, Freizeit, 
Arbeitslosigkeit usw. stehen. In diesem Spannungsfeld entscheiden die
volkswirtschaftliche Tragbarkeit und die individuelle 
Zahlungsbereitschaft letztlich über die Finanzierbarkeit.
(*) Hans-Rudolf Schalcher, Hans-Jakob Boesch, Kathrin Bertschy, 
Heini Sommer, Dominik Matter, Johanna Gerum und Martin Jakob: «Was 
kostet das Bauwerk Schweiz in Zukunft - und wer bezahlt dafür?», 
Fokusstudie des NFP 54, ISBN 978-3-7281-3397-7 (open access ISBN 
978-3-7281-3398-4), vdf Zürich, 2011
Eine Zusammenfassung der Studie sowie der Text dieser 
Medienmitteilung sind ab 11 Uhr abrufbar:
www.snf.ch > Medien > Medienkonferenzen

Kontakt:

Prof. em. Dr. Hans-Rudolf Schalcher
Mitglied der Leitungsgruppe des NFP 54
Departement Bau, Umwelt und Geomatik
ETH Zürich
8093 Zürich
Tel.: +41 (0)79 354 85 57
E-Mail: schalcher@ibi.baug.ethz.ch

Urs Steiger
Umsetzungsbeauftragter des NFP 54
Pilatusstrasse 30
6003 Luzern
Tel: +41 (0)79 667 62 53
E-Mail: u.steiger@bluewin.ch

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