euro adhoc: HIRSCH Servo AG
Aktienrückkauf
AD-HOC MELDUNG ZUM AKTIENRÜCKKAUF (D)
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HIRSCH Servo AG
Glanegg, am 10. Dezember 2002
In der 7. ordentlichen Hauptversammlung der HIRSCH Servo AG vom 17. Oktober 2002 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 15.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem Gegenwert zwischen EUR 7,27 und EUR 90 zweckfrei zu erwerben.
Die bisher auf Basis des § 65 Abs. 1 Ziffer 5 Aktiengesetz in der alten Fassung und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Oktober 1999 erworbenen 10.122 eigenen Stückaktien, welche die HIRSCH Servo AG noch besitzt, werden auf die zum zweckfreien Erwerb genehmigten 15.000 Stück eigenen Aktien angerechnet und behalten.
Der Vorstand hat nun beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Er sieht dazu folgendes Rückkaufprogramm vor:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 8 in Verbindung mit Abs. 1a in Verbindung mit Abs. 1b Aktiengesetz in der Fassung des Aktienoptionengesetz (zweckfreier Erwerb) ist der 17. Oktober 2002.
2. Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" ist der 25. Oktober 2002.
3. Das Rückkaufprogramm beginnt am 16. 12. 2002 und endet voraussichtlich am 17. 4. 2004.
4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der HIRSCH Servo AG.
5. Es wird beabsichtigt bis zu 15.000 Stück Stammaktien, das sind bis zu 3 % des Grundkapitals der HIRSCH Servo AG zurückzukaufen, wovon aber bereits 10.122 eigene Stückaktien erworben wurden. Diese wurden auf Basis des § 65 Abs. 1 Ziffer 5 Aktiengesetz in der alten Fassung und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. Oktober 1999 rückgekauft, werden aber auf die zum zweckfreien Erwerb genehmigten 15.000 Stück eigene Aktien angerechnet und behalten.
6. Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 7,27 je Aktie und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 90 je Aktie.
7. a) Art des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt über die Börse und außerhalb der Börse. b) Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt zweckfrei.
8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der HIRSCH Servo AG: keine
Die HIRSCH Servo AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung 2002 auf der öffentlich zugänglichen Internetadresse der HIRSCH Servo AG (www.hirsch-gruppe.com) zu erfüllen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 10.12.2002
Rückfragehinweis:
Frau Mag. Christa Grünberg
Branche: Kunststoffe
ISIN: AT0000849757
WKN: 84975
Index: ATX Prime, ViDX, WBI
Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Wiener Börse AG / Geregelter Freiverkehr