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P&I Personal & Informatik AG

EANS-Adhoc: P&I Personal & Informatik AG
Unwirksame Beschlussfassung von Mitgliedern des Aufsichtsrates über Abberufungen und Neubestellungen von Vorstandsmitgliedern sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
17.06.2010
Der Vorstand der P&I Personal & Informatik AG ist darüber in Kenntnis
gesetzt worden, dass zwei Mitglieder des Aufsichtsrates der P&I 
Personal & Informatik AG, nämlich die Herren Vinall und Dr. Heidel, 
versucht haben, verschiedene Beschlüsse des Aufsichtsrates 
herbeizuführen. Nach übereinstimmender Auffassung des Vorsitzenden 
des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes der P&I Personal & Informatik
AG sind diese Beschlüsse unwirksam, da an der Beschlussfassung des 
aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates nur zwei seiner 
Mitglieder teilgenommen haben, nicht aber der Vorsitzende des 
Aufsichtsrates, Herr Wand. Der Aufsichtsrat war damit nicht 
beschlussfähig (§ 108 Abs. 2 Satz 3 AktG). Gemäß § 108 Abs. 2 Satz 3 
AktG müssen in jedem Fall mindestens drei Mitglieder des 
Aufsichtsrates an einer Beschlussfassung teilnehmen.
Gegenstand der von den Herren Vinall und Dr. Heidel angestrebten 
Beschlüsse sollte unter anderem sein:
•       Die Feststellung der Unwirksamkeit der Bestellung der
Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß und der mit ihnen
geschlossenen Anstellungsverträge sowie hilfsweise Widerruf der Bestellung von
Herrn Dr. Voß und fristlose Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem
Grunde;
•       Neubestellung von Herrn Dr. Massmann und Herrn Dr. Mossack zu
Vorstandsmitgliedern der P&I Personal & Informatik AG und Abschluss
entsprechender Anstellungsverträge;
•       Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die
Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß in Höhe von EUR 900.000,00
zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von EUR 171.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 8
% über dem Basiszinssatz seit dem 15. Juli 2009.
Die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß werden ihren 
unverändert bestehenden Amtspflichten weiter nachkommen. Sie sind der
Meinung, dass etwaige Schadensersatzansprüche gegen sie nicht 
bestehen.
Wiesbaden, 17. Juni 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com

Branche: Software
ISIN: DE0006913403
WKN: 691340
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr

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