euro adhoc: ABIT AG
Fusion/Übernahme/Beteiligung
Weg frei für Verschmelzung
von ABIT AG und GFKL Financial Services AG
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14.08.2006
Die ABIT AG hat am heutigen Tag den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Anfechtungskläger gegen den nach § 16 Abs. 3 UmwG ergangenen Freigabebeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 erhalten. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist rechtskräftig. Damit ist die auf den Hauptversammlungen beider Gesellschaften im Juni 2005 beschlossene Verschmelzung der ABIT AG, Meerbusch, auf die GFKL Financial Services AG, Essen, gegen die einzelne Anfechtungsklagen von ABIT-Aktionären eingereicht worden waren, freigegeben. Die Eintragung der Verschmelzung in dem für die GFKL Financial Services AG zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Essen ist beantragt.
Rückfragehinweis:
Herr Sven Kamerar
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +49 (0)2150 9153 201
E-Mail: investor@abit.de
Branche: Software
ISIN: DE0005122501
WKN: 512250
Index: CDAX, Prime All Share, Technologie All Share
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt/Prime Standard
Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr