euro adhoc: Brau und Brunnen AG
Brau und Brunnen und Einbecker Brauhaus beenden Rechtsstreit durch Vergleich (D)
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Der seit 1999 anhängige Rechtstreit beim Landgericht Göttingen zwischen der Brau und Brunnen AG und der Einbecker Brauhaus AG ist beigelegt. Beide Unternehmen haben einen Vergleich getroffen. Vorausgegangen war eine aktienrechtliche Sonderprüfung, in deren Rahmen die Leistungs- und Lieferbeziehungen - insbesondere im Hinblick auf Malz und Hopfen, Datenverarbeitung, Produktion von Handelsmarken, Beschaffung einer Entalkoholisierungsanlage und Herstellung alkoholfreien Bieres - der Einbecker Brauhaus AG und deren früherer Muttergesellschaft für den Zeitraum der Geschäftsjahre 1993 bis einschließlich 1997 untersucht worden sind.
Um den jahrelangen Rechtsstreit zu beenden und den Rechtsfrieden untereinander wieder herzustellen, haben sich die die Brau und Brunnen AG und die Einbecker Brauhaus AG außergerichtlich auf die Zahlung von1,1 Mio Euro an die Einbecker Brauhaus AG verglichen.
Die Einbecker Brauhaus AG steht nun vor der Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zwecks Herbeiführung des gemäß § 317 Absatz 4, § 309 Absatz 3 Aktiengesetz vorgeschriebenen Sonderbeschlusses.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 27.12.2002
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Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: DE0005550305
WKN: 555030
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