VKF: Hochwasser Sommer 2005 - 1 Jahr danach
Bern (ots)
Die Kantonalen Gebäudeversicherungen und der Interkantonale Rückversicherungsverband ziehen Bilanz
Die schweren Unwetter in der Schweiz vom August 2005 liegen bereits ein Jahr zurück. Die Kantonalen Gebäudeversicherungen setzen ihre Erkenntnisse aus diesem Jahrhundertereignis nutzbringend für die zukünftige Schadensprävention ein. Dabei stehen Massnahmen im Vordergrund, welche den Umfang von Schäden bei drohenden Naturkatastrophen einschränken. Rasches Handeln in der Umsetzung von Präventionsmassnahmen ist notwendig. Dadurch werden die Kantonalen Gebäudeversicherungen auch zukünftig günstige Prämien und tiefe Selbstbehalte zugunsten von Hauseigentümern und Mietern anbieten können.
Das Hochwasser 2005
Das Hochwasser vom 21. bis 24. August 2005 ist nach dem Hagel-, Schnee- und Sturmschäden von 1999 das zweitgrösste Schadenereignis in der Geschichte der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV). Wir erinnern uns an Bilder von Menschen, die ihre Wohnungen verlassen mussten, von zerstörten Häusern und unterbrochenen Verkehrswegen. Viele Wohn- und Gewerbebauten wurden durch Wasser und Geschiebe zerstört oder beschädigt. Die Bilanz zeigt, dass im Gebiet der betroffenen Kantonalen Gebäudeversicherungen Bern, Luzern und Nidwalden die massiven Schäden inzwischen grösstenteils unbürokratisch und effizient reguliert worden sind. Gesamthaft mussten die KGV für die Hochwasserschäden 2005 über 660 Mio. Schweizer Franken aufwenden. Das solidarische System von Sichern und Versichern der Kantonalen Gebäudeversicherungen hat sich damit zum zweiten Mal nach 1999 als katastrophenfähig erwiesen. Mehr als 15'000 Schäden mit einer durchschnittlichen Schadensumme von über CHF 40'000.-- wurden bei den KGV abgerechnet. Nun stellt sich die Frage, was wir aus dem Jahrhundertereignis gelernt haben und welche neuen Vorkehrungen zur Schadenminimierung zukünftiger Ereignisse in Angriff genommen worden sind.
Wegleitung zum Objektschutz gegen gravitative Naturgefahren als zentrale Massnahme zur Vermeidung von Schäden
Die Kantonalen Gebäudeversicherungen haben 2006 eine Wegleitung zur Vermeidung von Elementarschäden an Gebäuden herausgegeben. Das Werk ist ein Hilfsmittel für Architekten, Ingenieure und Bauherren bei der Planung von Schutzmassnahmen an Gebäuden. Die Wegleitung gibt praktische Hinweise für den wirkungsvollen Schutz vor Hochwasser, Rutschungen, Murgängen, Steinschlag und Lawinen. Sie berücksichtigt die neuesten SIA Tragwerksnormen sowie den aktuellen Stand der Technik.
Mit den Lösungsansätzen in der Wegleitung kann das Personen- und Sachwertrisiko mit vertretbarem Aufwand massgeblich reduziert werden. Oftmals lässt sich bei Neubauten oder bei bestehenden Gebäuden durch kleine Anpassungen ein Schaden zweckmässig und kostengünstig verhindern.
Gefahrenkartierung: Kantone handeln
Mit den Wald- und Wasserbaugesetzen aus dem Jahre 1991 verpflichtet der Bund die Kantone zum Erstellen von Gefahrenkarten. Diese zeigen auf, wo in der Schweiz Siedlungen von Hochwasser, Lawinen, Rutschungen oder Felsstürzen bedroht sind. Im Rahmen der Prävention dienen die Karten primär der Ausscheidung von Gefahrenzonen und der Formulierung von Bauauflagen sowie für die Einsatzplanung der Wehrdienste. Besonders in gefährdeten Gebieten sind die Arbeiten schon weit fortgeschritten. Die Kantone unternehmen in den nächsten Jahren weitere grosse Anstrengungen, damit das Ziel der vollständigen Kartierung aller Gefahren im Jahr 2011 erreicht werden kann.
"Wetter-Alarm" als neues Sicherheitsprodukt der Kantonalen Gebäudeversicherungen
Der "Wetter-Alarm" ist eine SMS-Dienstleistung von SF METEO und der Kantonalen Gebäudeversicherungen, die regional über drohende Unwetter informiert. Die rechtzeitige und zuverlässige Benachrichtigung von Hauseigentümern und Mietern, z.B. über aufziehende Gewitter oder Stürme in ihrem Wohngebiet, soll dazu beitragen, Schäden soweit als möglich zu vermeiden. Das Abonnement "Wetter-Alarm" kann per SMS auf die Nummer 4666 mit dem Text START WA und der Angabe der Postleitzahl aktiviert werden.
Naturkatastrophen lassen sich nicht vollständig verhindern. Die neuen Instrumente tragen jedoch wesentlich zur Schadenminderung und damit zu weiterhin günstigen Prämien bei.
Hintergrundinformationen zum Wetteralarm:
Wie funktioniert der "Wetter-Alarm"?
"Wetter-Alarm" ist eine stark individualisierbare SMS-Dienstleistung. Die Schweiz ist in 40 meteorologische Zonen aufgeteilt, damit jeder diejenigen Gegenden auswählen kann, die ihn interessieren. Die Unwetterarten können gesamthaft oder einzeln abonniert werden (z.B. nur Starkniederschlag oder Sturm). Die Meldungen werden auf Wunsch auch über Fax oder eMail zugestellt.
Was kostet der "Wetter-Alarm"?
Die Unwetterinformation wird von SF METEO an die Abonnenten versandt. Jede Erst-Unwetterinformation per SMS kostet dank Beiträgen der Gebäudeversicherungen nur 40 Rappen. Aktualisierungen einer Information, weil zum Beispiel die Dauer des Unwetters neu eingeschätzt wird, sind kostenlos. Bei üblichen Wetterverhältnissen dürften die Gesamtkosten CHF 5.- bis CHF 10.- jährlich kaum übertreffen.
Wer steht hinter dem "Wetter- Alarm"?
"Wetter-Alarm" wird durch die Kantonalen Gebäudeversicherungen, die Schweizerische Mobiliar Versicherung und das Schweizer Fernsehen getragen. Diese Trägerschaft garantiert eine seriöse Geschäftsabwicklung. Verantwortlich für "Wetter-Alarm" ist Thomas Bucheli von SF METEO.
Hinweis an die Redaktion:
Der Interkantonale Rückversicherungsverband (IRV) wurde 1910 von den Kantonalen Gebäudeversicherungen als eigener Rückversicherer gegründet. Er ist im öffentlichen Interesse und ausschliesslich für die Kantonalen Gebäudeversicherungen tätig.
Die Wegleitung "Objektschutz" können Sie über www.irv.ch, Rubrik Bestellungen, beziehen. Für Journalisten ist diese Wegleitung kostenlos. Das Abonnement für die SMS-Benachrichtigung kann über www.wetteralarm.ch gelöst werden.
Kontakt:
IRV/VKF
Medienstelle
Herr Rolf Meier
Tel.: +41/31/320'22'82
E-Mail: meier@vkf.ch.
Abonniert werden kann "Wetter-Alarm" über www.wetteralarm.ch