Obligatorische Registrierung der PrePay Kunden: Orange PrePay Kunden können sich bei 2'100 Poststellen registrieren lassen
Lausanne (ots)
Orange PrePay-Kundinnen und -Kunden können sich ab dem 1. August 2004 in den Orange Verkaufsstellen und bei über 2'100 Poststellen registrieren lassen. Damit steht ihnen ein flächendeckendes Netz an Verkaufs- und Registrierungsstellen zur Verfügung. Die Registrierung muss gemäss gesetzlichen Vorschriften bis zum 31. Oktober 2004 erfolgt sein. Orange weist ihre betroffenen PrePay-Kundinnen und -Kunden erneut via SMS darauf hin. Registrierungspflichtige, aber noch nicht registrierte Orange PrePay-Karten müssen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach dem 31. Oktober 2004 ausser Betrieb genommen werden. Registrierungspflichtig sind die PrePay-Karten, die nach dem 1. November 2002 in Betrieb genommen wurden.
Ab dem 1. August 2004 müssen sich die Käufer neuer PrePay-Karten registrieren lassen. Benutzer einer PrePay-Karte, die nach dem 1. November 2002 in Betrieb genommen wurde, müssen sich ebenfalls registrieren lassen. Dies verlangen die gesetzlichen Vorschriften und der Bundesrat mit seinen Ausführungsbestimmungen.
Den Orange PrePay-Kundinnen und -Kunden stehen dafür nebst den Orange Verkaufsstellen auch über 2'100 Poststellen zur Verfügung. Zur Registrierung muss der Pass, die Identitätskarte oder ein anderes Dokument vorgewiesen werden, das eine Einreise in die Schweiz erlaubt. Bei Drittstaatenangehörigen sind dies beispielsweise auch die Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen. Ein Führerschein genügt nicht.
Privatkunden werden mit Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf erfasst. Bei Geschäftskunden werden der Firmenname und die Adresse des Geschäftssitzes registriert. Die Zeichnungsberechtigung für das Geschäft ist ebenfalls zu belegen (z.B. mittels aktuellem Handelsregisterauszug). Die den Geschäftskunden repräsentierende Person muss anhand des Passes oder der Identitätskarte identifiziert werden.
Orange ist ab dem 1. November 2004 gesetzlich dazu verpflichtet, die betroffenen Prepay-Karten zu sperren, die nicht bis zu diesem Datum registriert wurden. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen verfällt das PrePay Guthaben 360 Tage nach dem ersten Anruf, wenn die PrePay-Karte in dieser Zeit nicht aufgeladen wurde.
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