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Faustregel 7° Celsius - Zeit für Winterreifen!

Faustregel 7° Celsius - Zeit für Winterreifen!
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Bern (ots)

Zu Unrecht denken viele Automobilisten just beim ersten Schneefall oder ersten Bodenfrost an Winterreifen. Schon bei einer Aussentemperatur von 7° Celsius ist es jedoch höchste Zeit für einen Reifenwechsel. Auch wenn auf den Strassen noch kein Schnee liegt: Nur Winterreifen garantieren eine gute Sicherheit im Strassenverkehr.

Ein Fahrzeug ist nur so gut und so sicher wie seine Reifen. Diese sind die einzige Verbindung zur Fahrbahn und für die Sicherheit der Automobilisten von entscheidender Bedeutung. Der Automobil Club der Schweiz (ACS) empfiehlt Ihnen deshalb folgende simple Faustregel: 7° Celsius ist die Temperaturschwelle, bei der Sie die Reifen wechseln sollten. Ab Mitte Oktober nun wird dieser Schwellenwert voraussichtlich deutlich unterschritten. Beugen Sie deshalb vor!

Winterreifen in der Regel von Oktober bis Ostern

Die wichtige 7°-Celsius-Schwelle kommt in der Regel in den Monaten Oktober und April (Ostern) zum Tragen. Dann ist Saisonzeit für einen Reifenwechsel. Nur wenn Ihr Fahrzeug im Winter über die richtige Bereifung verfügt, haften die Reifen auf nasser, schneebedeckter Fahrbahn besser und verkürzt sich der Bremsweg. Ein kürzerer Bremsweg wiederum verlängert die Fahrfreude. Und denken Sie daran: Der Bremsweg mit Sommerreifen bei Glätte, Matsch und Schnee ist viel länger als mit Winterreifen. Sie gefährden damit nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall mit falscher Bereifung droht Ihnen zudem eine Kürzung der Versicherungsleistung.

Fazit: Ihre Sicherheit auf den Strassen ist uns wichtig. Hierfür braucht es jetzt die richtige Reifenwahl - denn die Temperaturen fallen. Melden Sie sich also umgehend bei Ihrem Garagisten. Er wird Ihnen beim Wechsel auf Winterpneus behilflich sein.

Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse.

Für weitere Auskünfte:

Dr. Stefan Holenstein
Generaldirektor Automobil Club der Schweiz (ACS)
Telefon: 031 328 31 19 / 079 241 59 57
E-Mail: stefan.holenstein@acs.ch

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