Kein Architektengesetz: Berufsverband erleichert
Zürich (ots)
Für Berufszulassung und Berufsausübung der Architektinnen und Architekten soll es in der Schweiz kein eigenes Gesetz geben. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Swiss Engineering STV, der grösste Berufsverband der Ingenieure und Architekten in der Schweiz, hat sich gegen die Schaffung eines solchen eidgenössischen Architektengesetzes gestellt und ist erleichtert über den Entscheid des Bundesrates.
Swiss Engineering STV hat in den durchgeführten Hearings dafür plädiert, das liberale Berufsrecht in der Schweiz hochzuhalten und kein Berufsausübungs-Gesetz für Architektinnen und Architekten zu schaffen. Der Verband ist der Überzeugung, dass Qualität und Sicherheit in Planung und Ausführung durch ein solches Gesetz nicht verbessert würden.
Aus Sicht von Swiss Enmgineering STV muss die Freizügigkeit von Architektinnen und Architekten im innerschweizerischen Verhältnis nicht über eine neue Bundesregelung, sondern über ein verbessertes Binnenmarktgesetz angestrebt werden. Für die europaweite Freizügigkeit von Architektinnen und Architekten braucht es dagegen andere Ansätze als ein Bundesgesetz, z.B. eine gemeinsame Akkreditierungsstelle und eine Stärkung des bestehenden Schweizerischen Registers REG.
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