Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Zusammenarbeit mit den Philippinen wird verstärkt Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Rechtshilfevertrag in Strafsachen
Bern (ots)
01.09.2004. Die Schweiz und die Philippinen wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Ratifikation des bilateralen Rechtshilfevertrags in Strafsachen verabschiedet.
Ziel des Rechtshilfevertrags zwischen der Schweiz und den Philippinen ist eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität, namentlich der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Damit nimmt die Schweiz ein wichtiges Anliegen auf, wie es an den Weltkongressen von Stockholm und Yokohama gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern formuliert worden war. Im Vordergrund steht zudem die Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels, des Drogenhandels, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität sowie des Terrorismus.
Ausbau des Vertragsnetzes
Der Vertrag schafft eine internationale Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der beiden Staaten bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. Er ist im Rahmen des kontinuierlichen Ausbaus des weltweiten bilateralen Vertragsnetzes auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen zu sehen. Angesichts zunehmend grenzüberschreitender Dimensionen der Kriminalität kommt einem solchen Ausbau für eine effiziente Verbrechensbekämpfung eine immer wichtigere Bedeutung zu. Der Rechtshilfevertrag mit den Philippinen ist nach dem Abkommen mit Hongkong der zweite bilaterale Rechtshilfevertrag, den die Schweiz mit einem asiatischen Staat abschliesst.
Der Vertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe. Er regelt unter anderem die Herausgabe von beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten, die spontane Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines Rechtshilfeersuchens sowie die Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen per Videokonferenz. Ferner werden die Formerfordernisse (z.B. Beglaubigungen) wesentlich reduziert sowie Zentralbehörden als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfeersuchen geschaffen, was das Rechtshilfeverfahren vereinfacht und beschleunigt. Gibt es in einem Strafverfahren, in dem um Rechtshilfe ersucht wird, klare Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen, ermöglicht der Vertrag die Ablehnung der Rechtshilfe.
Weitere Auskünfte: Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 77 88