Swiss Engineering STV: Anliegen der Ingenieure und Architekten im öffentlichen Beschaffungswesen zu wenig berücksichtigt
Zürich (ots)
Swiss Engineering STV begrüsst die Totalrevision des öffentlichen Beschaffungswesens, allerdings mit Vorbehalten. Der Berufsverband fordert die Abschaffung kantonaler Sonderregelungen und eine Erhöhung der Schwellenwerte für Ausschreibungsverfahren.
Für die Beschaffung von Bauten, Waren und Dienstleistungen wenden Gemeinden, Kantone und der Bund jährlich rund 34 Milliarden Franken auf (Stichjahr 2004). Dies entspricht 25 Prozent der gesamten Staatsausgaben und 8 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Davon liessen sich laut einer Studie mit der geplanten Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen jährlich rund 400 Millionen Franken einsparen. Im Vordergrund der Revision stehen Modernisierung, Flexibilisierung, Harmonisierung und die Klärung von Sachverhalten und Begriffen. Swiss Engineering STV begrüsst die Totalrevision grundsätzlich. Der Berufsverband ist überzeugt, dass das Gesetz in seiner neuen Form insgesamt eine bessere Regelung als das heute geltende Recht darstellt und grosse Fortschritte mit sich bringen wird.
Harmonisierung geht zu wenig weit
Die geplante Harmonisierung der Bundes- und Kantonsvorschriften ist für Swiss Engineering STV ein wichtiger Schritt - sie erreicht das Ziel jedoch bei weitem nicht. Für den Berufsverband ist es unverständlich, weshalb an verschiedenen Orten der Schweiz unterschiedliche Regelungen für die öffentliche Beschaffung gelten sollen. Wenn ein Anbieter in verschiedenen Kantonen tätig ist, muss er je nach Ort anders offerieren - ein beträchtlicher Mehraufwand, der die Kosten unnötig in die Höhe treibt. Swiss Engineering STV spricht sich deshalb dezidiert für die Abschaffung aller kantonalen Sonderregelungen aus und würde auch eine mittelfristige Änderung auf Verfassungsstufe für eine weitergehende Harmonisierung unterstützen.
Zu tiefe Schwellenwerte
Swiss Engineering STV fordert zudem eine deutliche Erhöhung der Schwellenwerte für Ausschreibungsverfahren. Unterhalb bestimmter Schwellenwerte wird angenommen, dass die Kosten eines Ausschreibungsverfahrens nicht mehr im Verhältnis zum Beschaffungswert stehen. Die Schwellenwerte sind daher für die Verfahrenswahl, die Publikationspflicht des Zuschlages und für den Rechtsschutz massgebend. Da die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren mit erheblichen Kosten verbunden ist - insbesondere bei komplexen Planungsaufgaben - sollten die Schwellenwerte so hoch angesetzt werden, wie es im Rahmen des übergeordneten internationalen Rechts maximal möglich ist. Dies gilt auch für die Schwelle des Einladungsverfahren. Swiss Engineering STV fordert, dass der vorgeschlagene Betrag von 150'000 Franken auf 250'000 Franken erhöht wird. Der Berufsverband stützt sich dabei auf eine Studie der Universität St. Gallen, welche im Auftrag der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen (usic) erstellt wurde. Diese hat empirisch nachgewiesen, dass das offene Verfahren für die Vergabe von Planerleistungen aus volkswirtschaftlicher Sicht erst bei über 600'000 Franken Sinn macht. Um die Erhöhung einzuführen, schlägt Swiss Engineering STV eine separate Kategorie "Intellektuelle Dienstleistungen" mit höheren Schwellenwerten vor.
Swiss Engineering STV sieht zudem die Notwendigkeit begleitender Massnahmen, um die Totalrevision umzusetzen. Im vorgelegten Entwurf vermisst der Berufsverband eine Beschreibung der begleitenden Massnahmen, insbesondere zur Information und Schulung aller betroffenen Stellen.
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