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Karin Müller Kommunikation

Urteil im Sorgerechtsprozess in Australien: Jamie und Melissa dürfen zur Mutter zurückkehren

Zürich (ots)

Von einem Journalisten, der den
Gerichtsverhandlungen beiwohnte, haben wir mit Erleichterung
vernommen, dass heute am 30.6.06 ein Entscheid zugunsten der
eindeutigen Willensäusserungen der beiden Kinder gefallen ist. Das
Schicksal der beiden im Januar 2005 zwangsmässig nach Australien
zurück geführten Kinder hat die schweizerische Öffentlichkeit
intensiv beschäftigt. Vielen blieb die rein formaljuristische
Handhabung eines internationalen Abkommens durch unsere Gerichte,
unter Missachtung des Kindeswohles und ohne Rücksicht auf mögliche
schädigende Folgen für die weitere Entwicklung der betroffenen Kinder
unverständlich.
Die beiden Kinder waren von den Zürcher Richtern von einer
unbescholtenen und erziehungsfähigen Mutter getrennt und vorsorglich
in einem Kinderheim untergebracht. Ziel war es, Jamie und Melissa
jederzeit nach Australien rückführen zu können. Dieser Aufenthalt im
Heim dauerte schliesslich über ein Jahr, bevor sie auf  “listige Art
und Weise” ausgeschafft wurden. Die einzige und wichtigste
Bezugsperson der beiden Kinder war stets ihre Mutter. Ihr drohte bei
einer gemeinsamen Rückkehr nach Australien eine unbedingte
mehrjährige Gefängnisstrafe, weil sie für ihre Flucht in ihr
Heimatland gefälschte Papiere verwendet hatte.
Die beiden Kinder wurden jedoch nicht -  wie die
Presseverlautbarungen der schweizerischen Instanzen fälschlicherweise
suggeriert hatten - in die Obhut des Vaters überführt. Stattdessen
mussten die australischen Kinderschutzbehörden die Kinder in einer
deutsch sprechenden Pflegefamilie fremdplatzieren, weil für sie eine
Unterbringung beim Vater vor Abschluss eines sorgfältig getroffenen
Sorgerechtsentscheides nicht angezeigt war. Das gerichtliche
Verfahren in Australien zog sich jedoch über 1 1/2 Jahre hin. Und die
Kinder mussten deswegen mehrmals ihre Pflegefamilie wechseln. Die
ganze Zeit über wurden sie therapeutisch begleitet.
Der Wunsch der Kinder blieb unumstösslich: Zur Mutter heimkehren
zu dürfen. Nun hat das zuständige westaustralische Familiengericht
die Kindesinteressen und den Kindeswillen, wie es die
UNO-Kindesrechtskonvention fordert, ins Zentrum gestellt. Das
Sorgerecht wurde der Mutter zugeteilt und eine Rückkehr in die
Schweiz angeordnet. Dem Vater wurde ein Kontakt- und Besuchsrecht
eingeräumt.
Während der langen Phase der Trennung hatten Jamie und Melissa die
Möglichkeit, zweimal wöchentlich mit ihrer Mutter zu telefonieren.
Seit Dezember 2005 konnten sie zudem per “Webcam” kommunizieren. Wir
hoffen, dass sie sich nach ihrer Rückkehr zur Mutter seelisch wieder
erholen. Die erforderliche fachliche Unterstützung hier in der
Schweiz ist für Mutter und Kinder sichergestellt.
“Verein Kinderrechte jetzt”
Mit diesem Entscheid findet ein unsäglicher Leidensweg von
unschuldig betroffenen Kindern ein Ende. In ihrem Kinderleben sind
die insgesamt 2 1/2 jährige Zwangstrennung und die damit verbundenen
Fremdbetreuung zu einer unverantwortlich langen und tief greifenden
psychischen Belastung geworden. Der vermeintliche Kindesschutzgedanke
des internationalen Entführungsabkommens hatte sich in eine
psychische “Folter” verwandelt. Die beiden Kinder wurden Opfer einer
die Kinderrechte missachtenden Rechtshandhabung in der Schweiz. Für
einen Rechtstaat, der sich dem humanitären Gedankengut verpflichtet
fühlt und sich selbst als engagierter und beispielhafter Mitgarant
der Menschenrechte rühmt, ist das ein mehr als unwürdiger Fall. Die
Frage nach der Verantwortlichkeit der beteiligten Instanzen stellt
sich überdeutlich und kann nicht mit juristischen Formalzwängen
entschuldigt werden. Das Recht, auch das Kindesrecht, und das damit
verbundene Primat des Kindeswohles, müssen in einem Rechtsstaat dem
Schutz des Schwächsten dienen und nicht dem Primat der
Rechtsdurchsetzung, unter Inkaufnahme von langjährigen psychischen
Leiden bei schutzbedürftigen Kindern.
Der Bundesrat hat im Februar dieses Jahres den Expertenbericht für
eine “kindergerechtere” Handhabung des Haager Abkommens bei Fällen
internationaler Kindesentführungen entgegengenommen und will dem
Parlament noch in diesem Jahr eine entsprechende Gesetzesvorlage
unterbreiten. Die menschliche Tragik in diesem Kinderschicksal hat
wenigstens soviel öffentliche Betroffenheit ausgelöst, dass in
Zukunft das Kindeswohl in der gerichtlichen Umsetzung des
internationalen Abkommens in der Schweiz endlich im Zentrum stehen
wird.
“VEREIN KINDERRECHTE JETZT”

Kontakt:

Für elektronische Medien:
Dr. Heinrich Nufer
Tel.: +41/44/205'52'20
(Kinderpsychologe)

Für Printmedien:
Prof. Remo Largo
Tel.: +41/55/290'16'30
(Experte Entwicklungspädiatrie)

Stefan Blum lic. iur
Tel.: +41/44/421'70'10
(Kinderanwalt in der CH)

Prof. Andreas Bucher
Tel.: +41/22/348'54'63
(Präsident Expertenkommission des Bundesrates)
E-Mail: andreas.bucher@droit.unige.ch

Absender:
Karin Müller Kommunikation
Medienstelle “Verein Kinderrechte jetzt”
Brunnenstr. 1
8610 Zürich-Uster
Tel.: +41/43/539'60'80
Handy: +41/79/215'17'36

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