Deutsche Post World Net klagt gegen Entscheidung der EU-Kommission
Bonn (ots)
Die Deutsche Post World Net wird gegen die heute von der EU-Kommission beschlossene Beihilfe-Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben. Der Vorstandsvorsitzende, Dr. Klaus Zumwinkel, sieht dem Ausgang des Verfahrens sehr zuversichtlich entgegen: "Die Entscheidung der Kommission ist so offenkundig angreifbar, dass nichts anderes als ein Urteil im Sinne der Deutschen Post vorstellbar wäre." Zumwinkel bekräftigte erneut und ohne jede Einschränkung, dass es bei der Deutschen Post weder eine unzulässige Quersubventionierung noch eine unrechtmässige Beihilfe für den Bereich der Geschäftskundenpakete gab.
Der Konzern wirft der Kommission vor, bei ihrer Entscheidung mit zweierlei Mass gemessen zu haben. Denn sie steht in krassem Widerspruch zur italienischen sowie irischen Beihilfeentscheidung von Anfang 2002. Im Falle der italienischen Post wurden beispielsweise insgesamt 25 Mrd. Euro an staatlichen Vergünstigungen, davon rund 16 Mrd. Euro sogenannte historische Ineffizienzkosten, pauschal und in vollem Umfang anerkannt. "Im Gegensatz dazu wird die erfolgreich restrukturierte und deswegen profitabel arbeitende Deutsche Post durch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rückzahlungsentscheidung bestraft", so Zumwinkel. "Wir fordern eine rechtliche und politische Gleichbehandlung mit anderen europäischen Postunternehmen und werden dies durch eine Klage vor dem Europäischen Gericht durchsetzen."
Zugleich verwies der Konzernchef darauf, dass die aktuelle Entscheidung nicht in Einklang zu bringen ist mit einem längst abgeschlossenen Wettbewerbsverfahren gegen die Deutsche Post in gleicher Sache. In dem Fall musste die Kommission nach jahrelanger Prüfung der Frage einer etwaigen Quersubventionierung davon absehen, das Unternehmen mit einer Strafe zu belegen. "Es kann nicht sein", so Zumwinkel, "dass der gleiche Sachverhalt in einem anderen Verfahren nun vollkommen anders gewertet wird."
In der jetzt ergangenen Entscheidung behandelt die EU-Kommission die angebliche Quersubventionierung der Kostenunterdeckung im Bereich der Geschäftskundenpakete (1994 - 1998) als Beihilfetatbestand. Allerdings hat die Kommission weder festgestellt noch nachgewiesen, dass diese angebliche Quersubventionierung wirklich aus Beihilfen finanziert wurde. Um eine derartige Beihilfe zu identifizieren, hätte die Kommission zunächst feststellen müssen, dass insgesamt mehr staatliche Zuwendungen geflossen sind als Universaldienstlasten vorlagen. Nur in einem solchen Fall kann nach der aktuellen Rechtsprechung des EUGH (Ferring-Urteil), aber auch nach den jüngst ergangenen Beihilfeentscheidungen im Zusammenhang mit der italienischen und irischen Post, von Beihilfen überhaupt die Rede sein. Bisher hat die EU-Kommission nicht ermittelt, wie hoch die Mehrkosten der Deutschen Post für den Universaldienst waren. Insofern liegt der Nachweis einer Beihilfe definitiv nicht vor.
Ausserdem führt die Deutsche Post World Net gegen die jetzt ergangene Entscheidung eine ganze Reihe von Verfahrensfehlern und rechtlichen Ungereimtheiten an. So liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler nach Auffassung des Konzerns in dem Ansatz der EU-Kommission, den Finanzausgleich zwischen der Deutschen Telekom und der Deutschen Post im Jahr 1995 als Beihilfe anzusehen. Dieser Aspekt wurde in der Eröffnungsentscheidung mit keinem Wort erwähnt. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs der Deutschen Post hätte deshalb eine formelle Ergänzung der Eröffnungsentscheidung stattfinden müssen. Andernfalls liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor, der schon für sich zur Aufhebung der Entscheidung führen müsste.
Als Folge der Entscheidung stellt sich die Deutsche Post World Net zunächst einmal - bis zu einem EUGH-Urteil im Sinne des Konzerns - darauf ein, mit einem ausserordentlichen Aufwand in Höhe von rund 850 Mio. Euro (Rückzahlung plus Zinsen) belastet zu werden. Bei einem operativen Gewinn in Höhe von gut 2,5 Mrd. Euro entspricht diese einmalige Zahlung etwa einem Drittel des Jahresgewinns.
Wir bewegen Welten. Der Konzern Deutsche Post World Net zählt mit seinen Marken Deutsche Post, DHL, Danzas und Postbank zu den grössten und leistungsfähigsten Logistikunternehmen der Welt. Über 300.000 Beschäftigte erzielten im Jahr 2001 einen Umsatz von 33,4 Mrd. Euro. Der Konzern bietet Gesamtlösungen für nationale und internationale Kunden. Dazu gehören ein weltweiter Brief-, Paket-, Express- und Logistik-Service, innovative Lösungen rund ums eBusiness und eine breite Palette von Finanzdienstleistungen. Die Deutsche Post World Net ist im Herbst 2000 erfolgreich an die Börse gegangen, am 20. November wurde die Aktie Gelb erstmals notiert. Am 19. März 2001 ist der Konzern Deutsche Post World Net in den Deutschen Aktien Index, kurz DAX 30, aufgestiegen. Die Aktie Gelb gehört damit zu den 30 wichtigsten deutschen Aktien.
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