comparis.ch zu Sachschäden am Auto während der Euro 08 - Wenn Hooligans wüten - und die Versicherung nicht zahlt
Zürich (ots)
Sei's aus Enttäuschung oder Euphorie - mit Fussballfans, die während der Euro 08 ausser Rand und Band geraten, ist zu rechnen. Wer aber zahlt, wenn das eigene Auto durch Unbekannte zerkratzt, zerbeult oder verschmiert wird? Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch hat die Vertragsbedingungen der Autoversicherer unter die Lupe genommen. Fazit: Die Versicherer zahlen bei Vandalenakten nicht in jedem Fall.
«Keine Bange, ich bin gut versichert!», denken die meisten Autobesitzer (1). Während der Euro 08 könnte es für diese vermeintlich gut Versicherten ein böses Erwachen geben. Denn es ist keineswegs klar, dass die Versicherungen den Schaden übernehmen, wenn Autos von randalierenden Fans zerkratzt, mit Farbe verschmiert oder mit Fusstritten traktiert werden. Wie eine aktuelle Erhebung des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei den zehn bedeutendsten Schweizer Autoversicherern (2) ergeben hat, kommen die Versicherer beileibe nicht für all das auf, was im Volksmund unter dem Begriff «Vandalenakt» kursiert.
Autobesitzer müssen Prävention betreiben Besonders die Anwohner rund um die Euro-08-Fussballstadien dürften unter Umständen gut beraten sein, ihr Auto vor dem Spiel aus der Kampfzone zu bringen. Für Anwohner beginnen die Probleme nämlich schon, bevor der Schadensfall überhaupt eingetreten ist. Jeder Autobesitzer ist laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Anbieter einer sogenannten Schadenminderungspflicht unterworfen, d.h., er hat - im Sinne der Prävention - alles Zumutbare vorzukehren, damit das Risiko von schädlichen Einwirkungen auf sein Fahrzeug durch Dritte möglichst klein ist. Unterlässt er Vorsichtsmassnahmen - etwa indem er es versäumt, seinen Wagen vorübergehend ein paar Strassen weiter oder gar in ein anderes Stadtquartier zu dislozieren - kann die Versicherung im Einzelfall je nach dem Grad des «Selbstverschuldens» ihre Leistungen kürzen oder gar streichen. «Wer seinen Wagen rechtzeitig in Deckung bringt, ist im Schadensfall gegenüber der Autoversicherung auf jeden Fall in einer guten Position», hält Comparis-Geschäftsführer Richard Eisler fest. Damit nicht genug: Ausschlussklauseln gibt es auch im Zusammenhang mit so genannten «inneren Unruhen», also Zusammenrottungen, Krawallen oder Tumulten im weitesten Sinn. Auch in einem solchen Fall behalten sich die Autoversicherer in ihren Vertragsbedingungen Leistungskürzungen vor, wenn der Geschädigte nicht glaubhaft darlegen kann, dass er alles Zumutbare zur Vermeidung des Schadens unternommen hat. Ob ein Saubannerzug, der nach verlorener Schlacht im Fussballstadion meuternd durch die Strassen zieht, unter diese Ausschlussklauseln fällt oder nicht, dürfte im konkreten Fall strittig sein. Im Extremfall müsste der Richter entscheiden. Nach bisherigen Erfahrungen - etwa bei den Krawallen im Zusammenhang mit der 1.-Mai-Feier in Zürich - haben sich die Versicherungen bis jetzt kulant gezeigt.
Der Freudentanz auf dem Autodach Von den Versicherungen gut geschützt sind Autofahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz, wenn der Wagen in Brand gesteckt wird oder Scheiben eingeschlagen werden. In solchen Fällen zahlt stets die Teilkaskoversicherung. Versicherungstechnisch um «Vandalenakte» handelt es sich, wenn am Wagen Kleinteile wie Antennen, Aussenspiegel, zum Teil auch Zierrat mutwillig abgebrochen, wenn Reifen aufgeschlitzt oder schädliche Flüssigkeiten in den Benzintank geschüttet werden. Auch dann zahlt die Teilkasko. Schwieriger wird die Sache bei Blechbeulen, Lackschäden oder zertrümmerten Front- und Rücklichtern: Blech- und Lackschäden, Beulen an der Karosserie sowie eingedrückte Front- und Heckleuchten, die auf das Konto von Chaoten gehen, gelten aus Sicht der Versicherer nicht als Vandalenakte im landläufigen Sinn. Autolenker können sich somit nicht darauf verlassen, dass die hässlichen Spuren, die das Freudentänzchen auf dem Autodach oder der heimliche Tritt an die Autotür hinterlassen, finanziell von der Autoversicherung weggewischt werden. Konkret: Im Rahmen der normalen Deckung der Teilkaskoversicherung übernimmt laut der Comparis-Erhebung kein Versicherer die Kosten für die Reparatur eines mutwillig zerbeulten Karosserieblechs. Auch nicht versichert sind Kratzspuren am Lack oder die Reparatur von Front- und Rücklichtern. Anders verhält es sich bei Farbanschlägen: AXA Winterthur, Allianz Suisse, Generali sowie Nationale Suisse bezahlen im Rahmen der Teilkaskoversicherung auch für die Beseitigung von solchen Schmierereien. Bei der Zurich Connect können auch in der Teilkasko-Standarddeckung alle Vandalismusrisiken mit einem entsprechenden Zusatz versichert werden.
Was nützt die Vollkaskoversicherung? Einen umfassenden Versicherungsschutz bietet letztlich nur die sogenannte Vollkaskoversicherung, die sich vor allem für Besitzer von Fahrzeugen neueren Jahrgangs lohnt. Bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine Kombination von Teilkaskoversicherung und Kollisionskaskoversicherung. Laut den Comparis-Recherchen werden Schäden am Auto infolge zerstörerischer Aktionen von Drittpersonen durch alle Versicherer gedeckt, sofern der Kunde vollkaskoversichert ist. Das hat allerdings seinen Preis: Wer sich mutwillig verursachten Blechschaden am Auto von der eigenen Versicherung bezahlen lässt, muss in der Regel den vereinbarten Selbstbehalt tragen und darüber hinaus einen Bonusverlust in Kauf nehmen. Je nach Versicherer und persönlicher Prämienstufe muss der betroffene Wagenbesitzer über die Jahre gesehen mit einem Verlust von mehreren Tausend Franken rechnen. Unter Umständen lohnt es sich also, die Reparatur des Blechschadens oder die Beseitigung der Kratzspuren am Auto aus dem eigenen Sack zu bezahlen.
Nur jeder zweite Autofahrer ist rundum geschützt Wie die Erhebung von Comparis zeigt, bietet die Teilkaskoversicherung den Autofahrerinnen und Autofahrern keinen umfassenden Versicherungsschutz vor gewaltsamen Zerstörungen durch Drittpersonen. Comparis schätzt, dass weniger als die Hälfte der Wagenbesitzer in der Schweiz vollkaskoversichert ist. Demzufolge verfügt nur eine Minderheit im Schadensfall über einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei können die Versicherten den Deckungsumfang ihrer Versicherungen mit Zusätzen (Kollisionskasko, Parkschadenversicherung) im Normalfall weitgehend selber bestimmen. Von kleineren Abweichungen abgesehen, ähnelt sich die Angebotspalette der verschiedenen Anbieter. Allerdings verlangen die Versicherer für gleiche oder ähnliche Leistungen unterschiedliche Preise. Ein Vergleich lohnt sich. Als problematisch herausgestellt hat sich der Begriff «Vandalenakt»: Die Versicherer definieren Vandalenakte in ihren Vertragsbedingungen sehr präzis und legen den Begriff - gemessen am normalen Sprachgebrauch - restriktiv aus.
(1) Geschätzte 80 bis 90 Prozent der Autobesitzer in der Schweiz verfügen neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kaskoversicherung besteht nicht.
(2) Zurich, AXA Winterthur, Allianz Suisse, Mobiliar, Basler Versicherungen, Generali Versicherungen, Vaudoise Versicherungen, Nationale Suisse, Helvetia, Alba.
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