comparis.ch zu den Folgen von nicht bezahlten Versicherungsprämien - Wer nicht zahlt, hat den Schaden beim Schaden
Zürich (ots)
Auf Ende Jahr sind bei vielen Versicherten wieder die Prämien für Auto-, Sach- und Zusatzversicherungen fällig. Schätzungsweise jeder zehnte Versicherte zahlt seine Versicherungsprämien zu spät. Dies zeigt eine Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei zehn grossen Versicherungsgesellschaften. Wer auch nach Ablauf der Mahnfrist seine Ausstände nicht bezahlt, hat im Schadenfall ein grosses Problem: Die Versicherung bezahlt den Schaden nicht.
Viele Versicherungsprämien sind auf Ende des Kalenderjahres fällig. Höchste Zeit also, das Geld zu überweisen. Mit der Zahlungsmoral für Versicherungsprämien ist es bei vielen Kunden nicht zum Besten bestellt: Je nach Gesellschaft sind es 5 bis 10 Prozent der Versicherungsnehmer, die ihre Prämienrechnung nicht pünktlich zahlen. Dies ist das Resultat einer Umfrage des Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei zehn der grössten Auto- und Sachversicherungsgesellschaften.(1)
Je nach Gesellschaft sind die Zahlungsfristen unterschiedlich lang: gemäss Auskunft gegenüber comparis.ch geben die Gesellschaften zwischen 30 Tagen und 2 Monaten Zeit, um zu zahlen. Verstreicht die Frist, ohne dass das Geld bei der Versicherung eintrifft, sind die Gesellschaften von Gesetzes wegen verpflichtet, die säumigen Prämienzahler zu mahnen und ihnen 14 Tage Zeit zu geben, um die geschuldete Prämie zu überweisen. Verstreicht dieser Zeitpunkt, ohne dass Geld zur Versicherung fliesst, sind die Konsequenzen klar: Wer nicht zahlt, hat keine Versicherungsdeckung mehr. Einige Anbieter verschicken vor der Mahnung noch ein Schreiben, um den Versicherten an seine Zahlungspflicht zu erinnern.
Vor allem bei der obligatorischen Auto-Haftpflichtversicherung ist es wichtig, rechtzeitig zu zahlen. Geschieht dies nicht, veranlasst die Versicherungsgesellschaft nämlich, dass die Polizei die Nummernschilder beim säumigen Zahler einzieht. Und ohne Nummernschild - kein Autofahren mehr. Auch bei den Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen tritt ein so genannter Deckungsunterbruch ein, wenn die Prämien nicht bezahlt werden.
Deckungsunterbruch macht keine Freude Bei der Basler Versicherung werden gemäss eigenen Angaben rund 4 Prozent der Rechnungen bis zum Deckungsunterbruch nicht bezahlt. Bei der Emmental Versicherung tritt in 2 Prozent der Fälle ein Deckungsunterbuch ein.
Zusätzlich zu den ausstehenden Prämien fallen bei den Versicherungsgesellschaften Mahngebühren an. Richtig teuer wird es, wenn die Nummernschilder fürs Auto eingezogen werden müssen. Auf Seiten der Versicherung sind es rund 100 Franken, dazu kommen noch die Aufwendungen des Strassenverkehrsamts, die nochmals zwischen 50 und 200 Franken liegen. Alle Gesellschaften haben angegeben, dass die Deckung sofort wieder besteht, wenn alle ausstehenden Geldbeträge - dazu gehören neben den Prämien auch Mahn- und andere Gebühren - überwiesen sind. Je nach Gesellschaft gilt der Zeitpunkt der Überweisung oder wenn das Geld bei der Versicherung eingetroffen ist.
Nicht nur bei obligatorischen Versicherungen wie der Autohaftpflichtversicherung, sondern auch bei der Auto-Kaskoversicherung und bei Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen bleiben allfällige Schäden oder Leistungsansprüche vom Deckungsunterbruch bis zum Zeitpunkt des Wiederauflebens des Versicherungsschutzes ungedeckt. Kommt es in dieser Zeit zum Beispiel zu einem Brand oder passiert einem aus Versehen beim Nachbarn in der Wohnung ein Malheur, ist man empfindlich bestraft, eventuell sogar finanziell ruiniert: Der entstandene Schaden muss selber bezahlt werden, Ersatz von der Versicherung erhält man nicht, weder für den eigenen Schaden noch für das, was beim Nachbarn ersetzt werden muss.
Vorsicht bei Krankenkassen-Zusatzversicherungen Besondere Vorsicht ist bei den Krankenkassen-Zusatzversicherungen geboten. Diese unterstehen, wie Auto- und Sachversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Fürs Begleichen der ausstehenden Prämien wird säumigen Zahlern in der Regel eine Frist von 14 Tagen ab Versand der Mahnung eingeräumt. Sind die Prämien bis zum Ablauf der Mahnfrist nicht bezahlt, wird die Leistungspflicht sistiert - die Krankenkasse übernimmt keine Leistungen mehr bis die Ausstände beglichen sind. Sind die offenen Rechnungen nach zwei Monaten immer noch nicht beglichen, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, seine Zusatzversicherung ist der Versicherte dann los. «Wer nicht jung, fit und gesund ist, wird Schwierigkeiten haben, wieder aufgenommen zu werden», warnt Richard Eisler, Geschäftsführer von comparis.ch.
(1) An der Umfrage beteiligt haben sich folgende Gesellschaften: Allianz Suisse, Basler (inkl. Auto TCS), Emmental Versicherung, Generali, Helvetia, Mobiliar, Nationale Suisse, Smile Direct und Zurich. Keine Auskunft geben wollten AXA Winterthur und Vaudoise. Von Alba hat comparis.ch keine Antwort erhalten.
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