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comparis.ch zu den Folgen von nicht bezahlten Versicherungsprämien - Wer nicht zahlt, hat den Schaden beim Schaden

Zürich (ots)

Auf Ende Jahr sind bei vielen Versicherten wieder
die Prämien für Auto-, Sach- und Zusatzversicherungen fällig. 
Schätzungsweise jeder zehnte Versicherte zahlt seine 
Versicherungsprämien zu spät. Dies zeigt eine Umfrage des 
Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei zehn grossen 
Versicherungsgesellschaften. Wer auch nach Ablauf der Mahnfrist seine
Ausstände nicht bezahlt, hat im Schadenfall ein grosses Problem: Die 
Versicherung bezahlt den Schaden nicht.
Viele Versicherungsprämien sind auf Ende des Kalenderjahres 
fällig. Höchste Zeit also, das Geld zu überweisen. Mit der 
Zahlungsmoral für Versicherungsprämien ist es bei vielen Kunden nicht
zum Besten bestellt: Je nach Gesellschaft sind es 5 bis 10 Prozent 
der Versicherungsnehmer, die ihre Prämienrechnung nicht pünktlich 
zahlen. Dies ist das Resultat einer Umfrage des 
Internet-Vergleichsdiensts comparis.ch bei zehn der grössten Auto- 
und Sachversicherungsgesellschaften.(1)
Je nach Gesellschaft sind die Zahlungsfristen unterschiedlich 
lang: gemäss Auskunft gegenüber comparis.ch geben die Gesellschaften 
zwischen 30 Tagen und 2 Monaten Zeit, um zu zahlen. Verstreicht die 
Frist, ohne dass das Geld bei der Versicherung eintrifft, sind die 
Gesellschaften von Gesetzes wegen verpflichtet, die säumigen 
Prämienzahler zu mahnen und ihnen 14 Tage Zeit zu geben, um die 
geschuldete Prämie zu überweisen. Verstreicht dieser Zeitpunkt, ohne 
dass Geld zur Versicherung fliesst, sind die Konsequenzen klar: Wer 
nicht zahlt, hat keine Versicherungsdeckung mehr. Einige Anbieter 
verschicken vor der Mahnung noch ein Schreiben, um den Versicherten 
an seine Zahlungspflicht zu erinnern.
Vor allem bei der obligatorischen Auto-Haftpflichtversicherung ist
es wichtig, rechtzeitig zu zahlen. Geschieht dies nicht, veranlasst 
die Versicherungsgesellschaft nämlich, dass die Polizei die 
Nummernschilder beim säumigen Zahler einzieht. Und ohne Nummernschild
- kein Autofahren mehr. Auch bei den Hausrat- und 
Privathaftpflichtversicherungen tritt ein so genannter 
Deckungsunterbruch ein, wenn die Prämien nicht bezahlt werden.
Deckungsunterbruch macht keine Freude
Bei der Basler Versicherung werden gemäss eigenen Angaben rund 4 
Prozent der Rechnungen bis zum Deckungsunterbruch nicht bezahlt. Bei 
der Emmental Versicherung tritt in 2 Prozent der Fälle ein 
Deckungsunterbuch ein.
Zusätzlich zu den ausstehenden Prämien fallen bei den 
Versicherungsgesellschaften Mahngebühren an. Richtig teuer wird es, 
wenn die Nummernschilder fürs Auto eingezogen werden müssen. Auf 
Seiten der Versicherung sind es rund 100 Franken, dazu kommen noch 
die Aufwendungen des Strassenverkehrsamts, die nochmals zwischen 50 
und 200 Franken liegen. Alle Gesellschaften haben angegeben, dass die
Deckung sofort wieder besteht, wenn alle ausstehenden Geldbeträge - 
dazu gehören neben den Prämien auch Mahn- und andere Gebühren - 
überwiesen sind. Je nach Gesellschaft gilt der Zeitpunkt der 
Überweisung oder wenn das Geld bei der Versicherung eingetroffen ist.
Nicht nur bei obligatorischen Versicherungen wie der 
Autohaftpflichtversicherung, sondern auch bei der 
Auto-Kaskoversicherung und bei Hausrat- und 
Privathaftpflichtversicherungen bleiben allfällige Schäden oder 
Leistungsansprüche vom Deckungsunterbruch bis zum Zeitpunkt des 
Wiederauflebens des Versicherungsschutzes ungedeckt. Kommt es in 
dieser Zeit zum Beispiel zu einem Brand oder passiert einem aus 
Versehen beim Nachbarn in der Wohnung ein Malheur, ist man 
empfindlich bestraft, eventuell sogar finanziell ruiniert: Der 
entstandene Schaden muss selber bezahlt werden, Ersatz von der 
Versicherung erhält man nicht, weder für den eigenen Schaden noch für
das, was beim Nachbarn ersetzt werden muss.
Vorsicht bei Krankenkassen-Zusatzversicherungen
Besondere Vorsicht ist bei den Krankenkassen-Zusatzversicherungen 
geboten. Diese unterstehen, wie Auto- und Sachversicherungen dem 
Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Fürs Begleichen der ausstehenden 
Prämien wird säumigen Zahlern in der Regel eine Frist von 14 Tagen ab
Versand der Mahnung eingeräumt. Sind die Prämien bis zum Ablauf der 
Mahnfrist nicht bezahlt, wird die Leistungspflicht sistiert - die 
Krankenkasse übernimmt keine Leistungen mehr bis die Ausstände 
beglichen sind. Sind die offenen Rechnungen nach zwei Monaten immer 
noch nicht beglichen, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, 
seine Zusatzversicherung ist der Versicherte dann los. «Wer nicht 
jung, fit und gesund ist, wird Schwierigkeiten haben, wieder 
aufgenommen zu werden», warnt Richard Eisler, Geschäftsführer von 
comparis.ch.
(1) An der Umfrage beteiligt haben sich folgende Gesellschaften: 
Allianz Suisse, Basler (inkl. Auto TCS), Emmental Versicherung, 
Generali, Helvetia, Mobiliar, Nationale Suisse, Smile Direct und 
Zurich. Keine Auskunft geben wollten AXA Winterthur und Vaudoise. Von
Alba hat comparis.ch keine Antwort erhalten.

Kontakt:

Richard Eisler
Geschäftsführer
Telefon: 044 360 34 00
E-Mail: media@comparis.ch
www.comparis.ch

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