comparis.ch veröffentlicht erste Krankenkassenprämien 2013 - Frühzeitiges Vergleichen zahlt sich aus
Zürich (ots)
Der Internet-Vergleichsdienst comparis.ch schaltet bereits morgen Donnerstag die ersten Krankenkassenprämien fürs kommende Jahr auf. Ein frühzeitiger Vergleich der Prämien ist für viele Versicherte wichtig. Dies gilt besonders im Zusammenhang mit den Zusatzversicherungen, für die bereits Ende September die Kündigungsfrist abläuft.
Ende Juli haben die Schweizer Krankenkassen die Prämien fürs Jahr 2013 beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einreichen müssen. Die Behörde prüft nun diese Prämien und wird sie, sofern es nichts zu beanstanden gibt, in einigen Wochen bewilligen. Dem Internet-Vergleichsdienst liegen diese provisorischen Prämien teilweise bereits vor. Ab morgen werden sie auf der Website unter www.comparis.ch/krankenkassen verfügbar sein.
Für viele Prämienzahler ist es wichtig, die für die Grundversicherung zu entrichtenden Beträge schon heute zu kennen. Denn viele Versicherte möchten der Einfachheit halber ihre Grund- und ihre Zusatzversicherung bei derselben Krankenkasse abschliessen. Die Zusatzversicherung muss in der Regel bereits Ende September gekündigt werden, während die genehmigten Prämien der Grundversicherung frühestens Ende September bekannt gegeben werden. Wer also die Grund- und die Zusatzversicherungsleistungen insgesamt vergleichen und Geld sparen möchte, ist gut beraten, dies bereits jetzt zu tun. So können die Versicherten bis Ende September die Zusatzversicherung wechseln und dann bis Ende November auch die Grundversicherung.
Die Erfahrung zeigt, dass zwischen den von comparis.ch veröffentlichten provisorischen Prämien und den durch das BAG genehmigten Beträgen lediglich geringe Differenzen bestehen. Frühere Berechnungen von comparis.ch zeigten, dass sich 96 Prozent der provisorischen Prämien nicht oder um weniger als zwei Franken pro Monat änderten. «Es ist klar im Interesse der Konsumenten und Prämienzahler, die provisorischen Prämien bereits heute zu veröffentlichen», sagt Felix Schneuwly, der Krankenkassen-Experte von comparis.ch. Auch das BAG hat in einem Schreiben an comparis.ch letztes Jahr bestätigt, dass die frühzeitige Publikation von provisorischen Prämien zulässig ist.
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