Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Falschinformationen des Bundesrates: Der SGB fordert Korrektur
Bern (ots)
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat heute den Bundesrat in einem Brief aufgefordert, seine Falschinformationen über das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) zu korrigieren. In Ihren Erläuterungen zur Abstimmung über das Elektrizitätsmarktgesetz behauptet die Landesregierung, die Liberalisierung des Strommarktes sei bereits in Gang und würde sich auch trotz einer allfälligen Ablehnung des EMG durch das Volk fortsetzen. Diese Behauptung ist unzutreffend und stellt eine grobe Verzerrung des Inhaltes dar, über den abgestimmt wird.
Der SGB verweist in diesem Zusammenhang auf einen Entscheid des Bundesgerichtes, das an die Adresse einer Kantonsregierung klar festgehalten hat: Ein "Abstimmungsergebnis kann namentlich durch eine unerlaubte Beeinflussung der Willensbildung der Stimmbürger verfälscht werden. Das ist etwa der Fall, wenn die Behörde, die zu einer Sachabstimmung amtliche Erläuterungen verfasst, ihre Pflicht zu objektiver Information verletzt und über den Zweck und die Tragweite der Vorlage falsch orientiert." Das trifft zweifellos auf die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates zu.
In einem ausführlichen Begleittext zum Brief an den Bundesrat wiederlegt der SGB mit juristischen, ökonomischen und demokratiepolitischen Argumenten die Behauptung der Landesregierung, die Liberalisierung des Strommarktes komme auch ohne EMG. Der Brief an den Bundesrat wie der Begleittext sind im Internet unter www.sgb.ch/home.htm zu finden.
Der SGB ist explizit der Auffassung, dass es keine Stromliberalisierung gibt, wenn das Volk Nein zum EMG sagt. Dann bleibt das heutige, sichere System der öffentlichen Stromversorgung mit den günstigen und stabilen Preisen bestehen. Denn in der Demokratie hat das Volk das letzte Wort. Das muss auch der Bundesrat zur Kenntnis nehmen.
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