Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB fordert Parlament auf, nicht auf neusten bundesrätlichen Schnellschuss einzutreten (neue Version)
Bern (ots)
Offenbar befürchtet der Bundesrat, die Abstimmung über das Steuerpaket zu verlieren. Deshalb schlägt er bereits eine Nachbesserung vor, bevor dieses Gesetz in Kraft getreten ist. Er will die Steuerausfälle erhöhen, nachdem er vor drei Monaten noch der Meinung war, diese seien zu gross.
Der SGB ist beunruhigt über die Arbeitsweise des Bundesrates. Er erwartet von der Führung des Landes, dass sie eine langfristig ausgerichtete Finanzpolitik betreibt und nicht aus abstimmungstaktischen Gründen alle drei Monate sich widersprechende Beschlüsse fasst. Das Vertrauen in die Landesregierung wird nicht grösser, wenn der Bundesrat neue Steuerausfälle nur aus abstimmungstaktischen Gründen beschliesst.
Bei diesem Beschluss geht es nicht darum, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Diese muss ausgeglichen werden, wenn die Inflation dazu geführt hat, dass die Steuerbelastung einzelner Einkommensklassen höher ist als vom Gesetzgeber ursprünglich gewollt. Der Ausgleich der kalten Progression wird sowohl im alten wie im neuen Steuergesetz garantiert. Mit dem neuen Steuergesetz hat das Parlament entschieden, Hauseigentümer und Ehepaare mit hohen Einkommen massiv zu entlasten. Dieser Wille konnte durch die Inflation noch nicht verfälscht werden, da das neue Gesetz gar noch nicht in Kraft ist. Wenn jetzt die noch nicht in Kraft getretenen Tarife und Abzüge bereits wieder geändert werden, hat das nichts mit dem Ausgleich der kalten Progression zu tun. Offenbar ist der Bundesrat der Meinung, dass die Bürger noch stärker von der direkten Bundessteuer entlastet werden sollen. Da die direkte Bundessteuer vor allem Haushalte mit hohen Einkommen belastet, werden erneut diese überproportional entlastet.
Die Steuerausfälle werden dazu führen, dass die Kantone und der Bund in Zukunft erneut ihre Steuern werden erhöhen müssen. Der Bund hat bereits Pläne in der Schublade, alle möglichen indirekten Steuern wie die Benzinzollzuschläge, die LSVA, oder die Mehrwertsteuer für den Bundeshaushalt (und nicht nur für die Sozialversicherungen) zu erhöhen. Was da an Entlastungen für Haushalte mit hohen Einkommen beschlossen wird, werden Familien und Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen durch höhere indirekte Steuern berappen müssen.
Auskunft:
Serge Gaillard: Tel. 079 353 11 06
PS: Die erste Meldung von heute Mittag war leider unvollständig.