Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB lehnt eine volle Strommarktöffnung ab
Bern (ots)
Nach dem Nein des Schweizervolks von 2002 gegen das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ist für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) jede Vollöffnung des Strommarkts nicht akzeptabel. Sie wäre nicht nur undemokratisch, sie brächte Preiserhöhungen, Spekulations- und Sicherheitsrisiken, mehr Blackouts und eine unnötige Unruhe in die seit Jahrzehnten problemlose Stromversorgung zu stabilen Preisen. Der SGB lehnt deshalb die 2. Etappe des vom Bundesrat genehmigten Expertenentwurfs zu einem neuen Stromversorgungsgesetz ab, könnte sich aber die Teilöffnung der 1. Etappe vorstellen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Die vom Bundesrat suggerierte Senkung der Jahresverbrauch-Limite ist für den SGB undiskutabel.
Unverzichtbar ist auch das vorgesehene fakultative Referendum vor der Vollöffnung. Auch der vorgeschlagene starke Regulator mit einem unabhängigen Netzbetreiber sind für den SGB notwendige Bedingungen für eine reibungslose Versorgung unter heutigen Voraussetzungen. Der SGB verlangt aber einen öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber, damit die Unabhängigkeit wirklich garantiert ist. Die Lieferpflicht, die Vorschriften für stabile und kontrollierte Preise und alle Regelungen zur Versorgungssicherheit sowie verbindliche Ziele zur Förderung neuer erneuerbarer Energie sind notwendige Fortschritte gegenüber dem EMG, die nicht verwässert werden dürfen.
Eine neue Stromversorgungs-Ordnung muss Versorgungssicherheit und stabile Preise garantieren. Sie muss die vom Bundesgericht gutgeheissene unkontrollierte kartellrechtliche Öffnung mit einer gesetzmässigen Ordnung ersetzen, die auch das Verhältnis zu unseren europäischen Nachbarn regelt. Wer jetzt mit Hauruck-Methoden eine schnelle 100%-Öffnung fordert, missachtet den Volksentscheid und wird statt einer möglichen guten Kompromisslösung schliesslich einen Scherbenhaufen ernten. Der SGB wird deshalb als Referendumssieger von 2002 die weiteren politischen Entscheide sehr genau verfolgen und am Schluss des Gesetzgebungsprozesses entscheiden, ob er zustimmen kann oder nicht.
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 031 / 377 01 21 oder 079 / 756 89 50