Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Abstimmung Erwerbsersatz bei Mutterschaft: Sozialpolitisch notwendig und solidarisch!
Bern (ots)
700'000 erwerbstätige Frauen erhalten heute bei Mutterschaft nach der Geburt keinen angemessenen Einkommensersatz, nur das gesetzliche Minimum nach Obligationenrecht. Bei 350'000 Arbeitnehmerinnen ist im Falle einer Mutterschaft der Lohnersatz nicht einmal während des achtwöchigen gesetzlichen Arbeitsverbots gesichert. Dieses beträgt im ersten Dienstjahr drei Wochen und kann nach einem Krankheitsfall gar noch tiefer liegen. Über eine bessere Regelung verfügen hin- gegen die rund 900'000 Arbeitnehmerinnen, die bei Mutterschaft dank Gesamtarbeitsvertrag oder öf-fentlich-rechtlichen Personalreglementen einen weitgehenderen Schutz bis hin zu 16 Wochen Er-werbsersatz mit meist 100 Prozent Lohnersatz kennen.
Soziales Komitee kämpft für Ja zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft
Mit der vorliegenden Änderung des Erwerbsersatzgesetzes wird eine stossende Lücke im System der sozialen Sicherheit der Schweiz geschlossen. Alle erwerbstätigen Frauen sollen im Falle einer Geburt während mindestens 14 Wochen einen 80-prozentigen Lohnersatz erhalten. Ein JA am 26. Septem-ber ist sozialpolitisch dringend notwendig. Gewerkschaften, Angestellte sowie Berufsverbände und Parteien haben sich daher zu einem Komitee zusammengeschlossen und kämpfen gemeinsam als soziales Komitee Ja zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft. Die Neuregelung ist für die betroffenen Mütter und ihre Familien von grosser Bedeutung. Damit wird ein konkreter Schritt zur besseren Ver-einbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienpflichten geleistet. Weitergehende Regelungen in Gesamt- arbeitsverträgen sind möglich . Angestelltenorganisationen und Gewerkschaften werden sich konkret für den Erhalt und Ausbau weitergehender Regelungen einsetzen. Das Komitee unterstützt die Akti-onstage, die anfangs September (insbesondere 2.9. und 7.9.) in den Kantonen stattfinden.
Die Finanzierung der Vorlage ist durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende über die EO-Kasse, sozi-alpartnerschaftlich, paritätisch gesichert. Damit werden die Arbeitgebenden gegenüber heute deutlich entlastet. Die Arbeitnehmenden leisten einen substantiellen und solidarischen Beitrag an die Finan-zierung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft.
Komiteemitglieder Soziales Komitee Ja zum Erwerbsersatz bei Mutterschaft (alphabetisch): Christlich soziale Partei CSP EVP Grüne Schweiz Kaufmännischer Verband Schweiz KV Schweiz Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Schweizerischer Hebammenverband, SHV Sozialdemokratische Partei der Schweiz SP Travail.Suisse Verband Schweizerischer Assistenz- und OberärztInnen VSAO Vereinigung Schweizer Ärztinnen VSÄ Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz
Für weitere Auskünfte: Natalie Imboden, 031 377 01 17.