Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Skandalös: Nach dem Sonntag fällt auch der Jugendschutz
Bern (ots)
Das Parlament macht den Sonntag zum Werktag, der Bundesrat den Jugendschutz zur Makulatur: Nur drei Jahre nach Inkrafttreten soll das Arbeitsgesetz revidiert und das Jugendschutzalter auf 18 Jahre gesenkt werden. Damit erweist der Bundesrat den Jugendlichen in der Berufsbildung, in der bereits heute grosszügig Globalbewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit erteilt werden, einen Bärendienst. Die Senkung des Schutzalters wird Tür und Tor für Missbrauch noch weiter öffnen. Denn damit sind die Jugendlichen weniger gegen Arbeitsunfälle geschützt. Gleichzeitig werden durch diese Erweiterung des Arbeitseinsatzes ihre Bildung, ihre Erholung und die nötigen Sozialkontakte erschwert. Dazu passt, dass die längst versprochene Jugendschutz-Verordnung zum Arbeitsgesetz weiter auf sich warten lässt. Mit dem heutigen Entscheid hilft der Bundesrat, die Strukturkrise in gewissen Branchen (z.B. im Gastgewerbe) durch die Aushebelung des Jugendschutzes zu lösen. Das ist skandalös.
Aufgrund der fehlenden Lehrstellenangebote wird bereits die Mehrheit der Lehrbeginner/innen vom Beginn der Berufslehre weg nicht mehr dem Jugendschutz unterstellt sein. Lehrbeginner/innen haben nämlich heute das Durchschnittsalter 18 Jahre. (Bildungsmonitoring Sekundarstufe II BFS 2004).
Der Bundesrat argumentiert bei der Schutzaltersenkung mit der Anpassung an die EU. Dabei vergisst er, dass die EU-Jugendschutz- Richtlinie deutlich bessere Vorgaben als jene der vorgesehenen Verordnung enthält insbesondere im Bereich der Arbeitszeit!
Auskunft:
Peter Sigerist, SGB-Zentralsekretär Ressort Bildung, 031 377 01 23 / 079 404 56 85