Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB stellt Fortschritte bei der Anwendung der flankierenden Massnahmen fest Mehr Kontrollen sind aber nötig
Bern (ots)
Der SGB begrüsst die Publikation des Berichtes über die Anwendung der flankierenden Massnahmen. Der Bericht des EVD zeigt, dass die Behörden zunehmend gewillt sind, diese auch richtig anzuwenden.
Der Bericht bestätigt die vom SGB immer wieder wiederholte Voraussage, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu einer Masseneinwanderung führen werde. Hingegen wird von ihr ein bedeutender Druck auf die Löhne ausgehen. Die mit knapp 6% verhältnismässig hohe Zahl von Verfehlungen zeigt, dass es die flankierenden Massnahmen braucht und dass sie konsequent umgesetzt werden müssen.
Der Bericht attestiert den Kantonen eindeutige Fortschritte bei der Anwendung der flankierenden Massnahmen. Wo ein allgemeinverbindlich erklärter (ave)Gesamtarbeitsvertrag existiert, finden zunehmend häufig Kontrollen der Arbeitsbedingungen statt. Hingegen werden die Anstellungsbedingungen in den Branchen ohne ave Gesamtarbeitsverträgen noch kaum kontrolliert. Hier, speziell in Branchen mit tendenziell instabilen Arbeitsbedingungen wie im Detailhandel, Transportgewerbe und in der Reinigung, müssen in den nächsten Wochen noch Fortschritte realisiert werden. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass ein grosser Teil der Resultate im vorliegenden Bericht noch aus wenigen aktiven Kantonen stammt. Leider befinden sich einzelne Kantone, darunter auch der wirtschaftlich starke Kanton Zürich, bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen noch immer im Rückstand.
Der SGB wird Ende April eine eigene Auswertung der flankierenden Massnahmen vorstellen. Er hofft, dann weitere Fortschritte feststellen zu können.
Auskünfte: Serge Gaillard 079 / 353 11 06