Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Unfallversicherungsgesetz (UVG): Diese Revision wird nicht geschluckt!
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Bern (ots)
Der Bundesrat behauptet, das Unfallversicherungsgesetz (UVG) an die Erfordernisse einer modernen Sozialversicherung anpassen zu wollen. Er schlägt aber das Gegenteil vor: den Abbau der Versicherungsleistungen (Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 %, Senkung des höchstversicherten Verdiensts, Beschränkung der Versicherungsleistungen bei Grossereignissen). Die Arbeitnehmenden müssten also bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten ihren Erwerbsausfall vermehrt wieder mittels Haftpflichtprozessen gegen die Arbeitgeber durchzusetzen versuchen. Das wäre eine durch nichts zu rechtfertigende Rückkehr in die Anfänge des Industriezeitalters. Sie würde sowohl den Arbeitnehmenden wie den Arbeitgebern schaden. Nutzniesser solcher Leistungssenkungen wären die privaten Unfallversicherer, denn sie könnten diese Leistungen in Zukunft in Form der lukrativeren privaten Zusatzversicherung anbieten. Eine solche einseitige Revision wird der SGB nicht schlucken.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung des höchstversicherten Verdiensts schwächte zudem finanziell die Arbeitslosenversicherung eine unhaltbare Situation, welche die Bundesverwaltung in der Vernehmlassungsvorlage glatt unterschlagen hat.
Statt den sozialpolitisch unhaltbaren Forderungen der Privatassekuranz nachzugeben, hätte der Bundesrat dort aufräumen müssen: Die Privatversicherer führen eine für die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden obligatorische Sozialversicherung durch gewähren aber weder diesen noch der Öffentlichkeit auch nur ein Minimum an Transparenz. Gegenüber den Aufsichtsbehörden geben sie fiktive Rechnungen ab (welche auf der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen basieren statt auf der realen Rendite).
Die Privatversicherer wollen das ganze Unfallversicherungsgeschäft schlucken (Privatisierung der Suva) oder doch mindestens der Suva die Filetstücke (Neuformulierung von Art. 6 UVG) entreissen. Der SGB findet es unhaltbar, dass Unfälle zur Bereicherung von Versicherern führen, bei denen mehr als 20 % der Prämien in die Taschen der Aktionäre und der Bürokratie wandern. Er findet es auch unhaltbar, dass die Suva die schlechten Risiken mit vielen Unfällen versichern muss, die Privatassekuranz aber (gesamthaft) das Monopol auf die guten Risiken hat. Der SGB fordert deshalb, die ganze Unfallversicherung der Suva zu übertragen.
Auskunft: Colette Nova, Tel. 031/377 01 24 oder 079-428 05 90 Beilage (pdf): Die Vernehmlassungsantwort des SGB