Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
IV-Finanzierung: Ständerätliche Kommission plant Raubzug auf die AHV
Bern (ots)
Die SGK-SR will die AHV plündern. Ungefähr 20 Milliarden, ca. die Hälfte des Vermögens der AHV, sollen dafür eingesetzt werden, die IV-Schulden zu begleichen und ein Anfangsvermögen für einen IV-Fonds aufzubauen(1). Das AHV-Kapital gehört den AHV-Versicherten und dient der Sicherstellung der Alters- und Hinterlassenenrenten. Es den Versicherten einfach wegzunehmen, wäre ein Diebstahl von Volksvermögen, wie ihn die Schweiz noch nie gesehen hat, und den die Versicherten zweifelsohne nicht akzeptieren würden.
Die Kommission geht sehr weit, denn sie will die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch gleich noch erpressen: Zusatzeinnahmen für die IV (in Form einer Mehrwertsteuererhöhung) gibt es in ihrem Vorschlag nur, wenn das Volk der Plünderung der AHV zustimmt. Die IV braucht dringend Zusatzeinnahmen. Sie hat ein strukturelles Defizit und hohe Schulden. Das Parlament hat seit Jahren untätig zugeschaut, der IV Zusatzeinnahmen verweigert und ist damit für die gegenwärtige desolate Situation mitverantwortlich. Statt nun aber seiner Verantwortung gegenüber den Versicherten und der IV endlich nachzukommen und die IV rasch und nachhaltig zu sanieren(2), beschäftigt es sich lieber mit Ersatzhandlungen: Die Errichtung eines eigenständigen IV-Fonds ist nicht dringend, bringt der IV keinen Rappen ein und macht erst dann Sinn, wenn die IV (allerdings nicht auf Kosten der AHV) saniert ist. Zudem müsste auch bei einem eigenständigen IV-Fonds sichergestellt werden, dass allfällige IV-Defizite vom Bund vorfinanziert würden. Die gegenwärtig ausgezeichnete Finanzlage des Bundes gibt Spielraum für einen Schuldenabbau bei der IV, ohne das Vermögen der AHV zu schmälern.
Erstaunlich ist die Kehrtwende, welche die Bürgerlichen in Sachen AHV vollziehen: Sobald der AHV-Fonds auch nur ein bisschen unter eine Jahresausgabe sinkt, wird nach Sparmassnahmen (sprich Leistungsabbau) zur langfristigen Sicherung der AHV gerufen. Nun soll der AHV-Fonds aber schlagartig auf 50 Prozent oder noch tiefer gesenkt werden. Mit einem derart geringen Puffer wäre die AHV kaum mehr in der Lage, konjunkturelle Schwankungen zu überstehen. Der Druck, in schlechten Zeiten die Leistungen abzubauen, würde sehr gross.
(1) Die Schulden der IV bei der AHV betragen gegenwärtig 10.5 Milliarden. Pro Jahr steigen sie um ca. 1,5 Milliarden In zwei Jahren ist mit Schulden von 13,5 Milliarden, in 3 Jahren mit 15 Milliarden usw. zu rechnen. Zusammen mit den 5 Milliarden als Fondsreseve beläuft sich die Gesamtsumme schnell einmal auf 20 Milliarden. Eine Regelung auf Gesetzes- oder gar Verfassungsstufe braucht ohnehin Zeit. Im Schneckentempo, welches das Parlament gegenwärtig in Sachen IV-Finanzierung an den Tag legt, kann eine Regelung sogar noch länger dauern.
(2) Für die Behebung eines strukturellen Defizits ist eine zeitlich befristete Zusatzeinnahme (Erhöhung der Mehrwertsteuer) sachlich ohnehin nicht die richtige Antwort. Für den Schuldenabbau ist hingegen eine zeitlich befristete Mehreinnahme korrekt.
Auskunft: Colette Nova, Tel. 079-428 05 90 Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56