Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Gesetzeswidriges Lohndumping in Zürich von Amtes wegen - Behörden und Arbeitgeber geben Bauarbeiterlöhne zum Dumping frei
Bern (ots)
Kaum zu glauben: die mit der Kontrolle von Lohndumping beauftragte tripartite Kommission des Kantons Zürich hat es gestern abgelehnt, die Senkung des Richtlohns für Lohndumping im Baugewerbe für ungelernte Bauarbeiter unter 30 Jahren von 4161 Fr. auf 3745 Fr. wieder rückgängig zu machen. Die Gewerkschaftsvertreter in der Kommission hatten einen entsprechenden Rückkommensantrag gestellt. Auch die Baumeister hatten ihrerseits den skandalösen anfangs Oktober gefallenen Entscheid immer als falsch bezeichnet.
Für den SGB steht nach wie vor fest: Der Entscheid widerspricht den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Er ist gesetzeswidrig: Die Kantone müssen kontrollieren, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden (Obligationenrecht Art. 360b). Sie sind verantwortlich dafür, dass in der Schweiz trotz Personenfreizügigkeit das Lohnniveau nicht absinkt.
Einen dunklen Schatten wirft dieses arrogante Beharren der Arbeitgeber und Behörden in Zürich auf die weitere Zukunft der Personenfreizügigkeit. In Bälde steht die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien an. Wie soll das Volk in das Funktionieren der flankierenden Massnahmen vertrauen, wenn bereits jetzt Arbeitgeber und Behörden den ersten Vertragskonflikt dazu nützen, den Unternehmen Lohnsenkungen zu ermöglichen!?
Damit das Lohnniveau im Bau nicht absinkt, gibt es nur eine Massnahme: Die Baumeister müssen die Kündigung des Landesmantelvertrages wieder zurückziehen. Nur über einen Gesamtarbeitsvertrag sind gerechte Löhne und angemessene Arbeitsbedingungen im Bau garantiert.
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