Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Studie des Bundesamtes für Statistik belegt: Schwierige Situation für Arbeitnehmende über 50
Bern (ots)
Seit Anfang der 90er Jahre hat sich die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz in alarmierendem Masse verschlechtert. Dies insbesondere für solche mit tieferen und mittleren Einkommen. Waren 1991 beispielsweise noch 85 Prozent der 55- bis 64-jährigen Männer erwerbstätig, so sind es heute nur noch rund 78 Prozent. Die Studie des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Erwerbstätigkeit der Personen ab 50 Jahren zeigt verschiedene Probleme auf:
- Wenn ältere Arbeitnehmende erwerbslos werden, haben sie grosse Mühe, wieder eine Stelle zu finden. Jede und jeder zweite Erwerbslose ist langzeiterwerbslos. Dies ist im Wesentlichen eine Folge der Ausgrenzung älterer Arbeitnehmender. Wie eine Umfrage von Avenir Suisse bei Schweizer Firmen zeigt, bevorzugen die Firmen bei der Besetzung von 60 bis 80 Prozent der Stellen ausserhalb der Geschäftsleitung "eher jüngere" Arbeitnehmer (Avenir Suisse: Arbeit und Karriere: Wie es nach 50 weitergeht, 2006).
- Die Weiterbildungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmende sind ungenügend. Das Ausbildungsgefälle gegenüber den jüngeren hat sich in den letzten zehn Jahren sogar erhöht.
- Von Frühpensionierungen profitiert in erster Linie das Kader. Tiefere Einkommen und Frauen hingegen sind deutlich benachteiligt.
- Rund ein Drittel der Männer, die vor dem Rentenalter 65 aus dem Beruf ausscheiden, müssen dies wegen gesundheitlichen Problemen tun.
Auch ältere Arbeitnehmende haben ein Recht auf befriedigende Arbeit und gute Arbeitsbedingungen. Stattdessen werden sie oft durch Angst und Unsicherheit in Bezug auf ihre berufliche Zukunft beherrscht. Ältere Arbeitnehmende müssen ein Anrecht auf Weiterbildung haben; dazu braucht es eine Weiterbildungsoffensive. Bei der Anstellung dürfen sie nicht diskriminiert werden. Überdies muss der Gesundheitsprävention mehr Beachtung geschenkt werden. Für Arbeitnehmende, die trotz diesen Massnahmen nicht mehr im Erwerbsleben verbleiben können, braucht es eine würdige Ausstiegsmöglichkeit. Der SGB hat dazu die Initiative für ein soziales Rentenalter ab 62 eingereicht.
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