Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB-DV:- Kein Referendum zur Personenfreizügigkeit
Bern (ots)
Der SGB hat an seiner heutigen Delegiertenversammlung beschlossen, kein Referendum gegen die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU und deren Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien zu ergreifen und ein solches von Dritten auch nicht zu unterstützen. Die Abstimmungsparole resp. das Ausmass an Engagement in der Abstimmung soll aber erst vor der Abstimmung selbst gefasst werden. Die Delegierten haben zudem ein steuerpolitisches Konzept verabschiedet. Neuer Punkt darin: die Abzugsfähigkeit von Managergehältern bei den Unternehmen soll nach EU-Vorbild auf 1 Mio. Fr. begrenzt werden.
Die Vertreter der SGB-Verbände haben ausdrücklich auf die Vorteile der Personenfreizügigkeit, das geregelte Verhältnis zur EU, die besseren Bedingungen für EU-MigrantInnen in der Schweiz und für SchweizerInnen in der EU, hingewiesen. Sie betonten dabei die Bedeutung der flankierenden Massnahmen, die zu einer Stärkung der GAV und zu systematischen Lohnkontrollen geführt haben.
Der SGB hatte Ende 2007 eine aktive Bejahung der erweiterten Personenfreizügigkeit davon abhängig gemacht, dass Lücken in der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen beseitigt werden müssten. Zu einem beträchtlichen Teil ist dies inzwischen geschehen, insbesondere mit dem Abschluss des Landesmantelvertrags im Bau, mit der Erhöhung der Anzahl Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern und der Erhöhung der Bussen.
Im Moment noch ungenügend gelöst sind Probleme im Zusammenhang mit Dumping-Temporärbüros, mit Tiefstlöhnen bei Haushaltshilfen und kleinen Reinigungsfirmen und der Geltung des Post-GAV. Entscheidend für den Schutz der Schweizer Löhne wird zudem die neu lancierte Mindestlohnkampagne der Gewerkschaften und die Verhinderung eines eigentlichen Paradigmenwechsels bei den öffentlichen Beschaffungen sein. Beim Beschaffungswesen des Bundes will nämlich Bundesrat Merz für inländische Anbieter nicht mehr auf das Leistungsorts-, sondern das Herkunftsortprinzip abstellen und so mutwillig eine Diskriminierung der europäischen Konkurrenz-Anbieter in Kauf nehmen. Das ist wider jegliche Philosophie, auf der die flankierenden Massnahmen aufbauen und damit Gift für diese. Dieses Ansinnen wird der SGB deshalb heftig bekämpfen.
Die Art und Weise, wie all diese hängigen Probleme gelöst werden, wird darüber entscheiden, mit welchem Engagement der SGB in den nächstes Jahr bevorstehenden Abstimmungskampf steigen wird.
Im weiteren haben die SGB-Delegierten ein steuerpolitisches Konzept beraten und verabschiedet. Dieses kritisiert die in den letzten Jahren wachsende Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen, verstärkt dadurch, dass hohe Einkommen von Steuern entlastet, tiefe und mittlere Einkommen aber mehr belastet wurden. Als Massnahmen für Steuergerechtigkeit und wirtschaftlichen Wohlstand wurden verabschiedet:
- die Mehrwertsteuerrevision (mit der Neuerfassung von Bildung und Gesundheit sowie der Satzerhöhung für Lebensmittel) zu bekämpfen - MWSt-Erhöhungen sollen nur für die Sozialwerke akzeptiert werden;
- weitere Steuererleichterungen für reiche Haushalte und Unternehmen zu verhindern;
- das Existenzminimum von Steuern zu befreien;
- die SP-Initiative für Steuergerechtigkeit zu unterstützen;
- eine nationale Erbschaftssteuer (mit einem Freibetrag von 1 Mio. Fr.) einzuführen;
- die Abzugsfähigkeit von Managergehältern bei den Unternehmen auf 1 Mio. Fr. zu begrenzen.
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