Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
SGB-Klage bei der IAO für Schutz der Gewerkschaftsrechte - Bundesrat bleibt stur!
Bern (ots)
Gestern ist das Antwortschreiben des Bundesrates in Sachen Klage des SGB für effizienten Schutz der Gewerkschaftsrechte an die IAO (Internationale Arbeitsorganisation) bekannt geworden. Der Bundesrat ist, trotz einer ersten Verurteilung durch die IAO und deren Forderung, die Missstände zu beseitigen, nicht bereit, gesetzgeberische Massnahmen zu ergreifen, damit Vertreter/innen der Gewerkschaften gegen missbräuchliche Kündigung wirksam geschützt werden. Der SGB wird seine entsprechende Klage, wonach missbräuchlich gekündigte Vertreter/innen von Gewerkschaften wieder eingestellt (und nicht bloss mit höchstens 6 Monatslöhnen abgespiesen) werden können, vor den IAO-Instanzen aufrecht erhalten. Er wird alles unternehmen, damit die Schweiz erneut von der IAO verurteilt werden wird und er wird mit Aktionen dafür sorgen, dass dem Thema auch innenpolitisch endlich die gebührende Aufmerksamkeit zukommt. Der Entscheid des Bundesrates nicht zu handeln ist umso bedauerlicher, als sich in letzter Zeit die Zahl missbräuchlicher Kündigungen von Gewerkschaftsvertretern häufen. Sozialpartnerschaft, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, verlangt aber - vor allem in Krisenzeiten - dass Mitglieder von Betriebskommissionen, die sich bei Restrukturierungen und ähnlichen Massnahmen besonders exponieren müssen, auch besonders geschützt sein müssen. In dieser Hinsicht widerspricht der Bundesratsentscheid nicht nur den IAO-Abkommen, die die Schweiz unterzeichnet hat. Er ist gleichzeitig ein Votum für kastrierte Gewerkschaftsrechte.
Kontakt:
Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Auskünfte:
Jean Christophe Schwaab, 078 / 690 35 09
Ewald Ackermann, SGB-Information, 031 / 377 01 09