Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Revidiertes Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG-Revision) SGB beschliesst Referendum
Bern (ots)
Die Arbeitslosenversicherung muss in Krisenzeiten die erwerbslos gewordenen Menschen wirksam gegen Lohnausfall schützen. Die laufende AVIG-Revision zielt jedoch genau in die gegenteilige Richtung: Auf dem Höhepunkt der Krise, wenn Arbeitslose dringend auf Hilfe angewiesen wären, wird der Versicherungsschutz drastisch abgebaut. Der SGB-Vorstand hat deshalb einstimmig beschlossen, diesen erneuten Sozialabbau per Referendum zu bekämpfen. Auf diesen Beschluss wird nur zurückgekommen, wenn sich im Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratung noch bedeutende Fortschritte ergeben sollten. Diese müssten ein höheres Schutzniveau garantieren als die bereits von Abbau gekennzeichnete Vorlage des Bundesrates. Der Ständerat und anschliessend noch ausgeprägter der Nationalrat haben diese Vorlage massiv verschlechtert. Gegen die Jugendlichen, Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, wurden gleich mehrere Husarenstreiche lanciert: Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige, Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90, schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Attackiert wurden auch die Langzeitarbeitslosen. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen. Die Opfer der Krise werden in dieser Abbau-Revision als Täter bestraft. Diesen sozialen Zynismus wird der SGB mit dem Referendum verhindern. Zudem ist die Revision aus Sanierungsgründen unnötig. Denn das geltende Gesetz schreibt eine Beitragserhöhung vor, wenn der Schuldenstand 2,5 % der versicherten Lohnsumme erreicht. Das wird dieses Jahr der Fall sein.
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