Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Bundespräsidentin in Argumentationsnotstand
Bern (ots)
Bundespräsidentin Doris Leuthard und ihr Arbeitsdirektor Serge Gaillard haben Mühe, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von einem Nein zur ihrer misslungenen Revision der Arbeitslosenversicherung abzuhalten. Kein Wunder, bringt die Revision doch
- höhere Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Leistungseinbussen zu Lasten von jüngeren und älteren Arbeitnehmern, die ihre Stelle verlieren, und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die keine Stelle finden,
- höhere Ausgaben für Kantone und Gemeinden und somit für alle Steuerzahlenden.
Insgesamt kostet die Revision rund 1,4 Milliarden Franken. Geld, das von den Beitragszahlenden, den Steuerzahlenden und von den Arbeitslosen aufgebracht werden muss.
Ziel der Revision sei es, das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung zu beseitigen, behaupten Leuthard und Gaillard. In Wirklichkeit werden lediglich Kosten verlagert - verlagert auf Gemeinden, Kantone, Steuer- und Beitragszahlende und auf die Schwächsten, die Arbeitslosen.
Die Gewerkschaften haben das Referendum gegen die misslungene Revision ergriffen, weil sie überzeugt sind, dass das wichtige Sozialwerk ohne Leistungsabbau saniert werden kann: Wenn - wie bei der AHV - auch höhere und höchste Einkommen Beiträge an die Versicherung zahlen müssten, wäre sie ausreichend auf dem heutigen Leistungsstand finanziert.
Wie unwohl es Leuthard bei ihrer Revision ist, zeigt auch der politische Eiertanz um den Zeitpunkt der Inkraftsetzung bei einer Annahme der Vorlage. Ihr Zögern und ihre Unsicherheit beweisen, dass sie genau weiss, dass die Abbauvorlage negative Auswirkungen auf die Konjunktur und die Situation der Arbeitslosen hat.
Dass die Bundesrätin aus ihrem Argumentationsnotstand ihr Heil in der Erpressung der Stimmberechtigten sucht, ist bedenklich: Es sind nicht die Referendumsbefürworter, die mit ihrem Nein eine Heraufsetzung der AVIG-Beiträge um 0,5 Prozent verursachen. Es ist der Bundesrat, der diese Beitragserhöhung für den Fall eines Neins beschlossen hat, obwohl das geltende Gesetz auch moderatere Lösungen zulassen würde.
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