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PD: SGK verabschiedet KVG-Revision

(ots)

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beantragt wie der Ständerat - allerdings modifiziert - 300 Millionen Franken mehr für die Prämienverbilligung, verabschiedet fünf Vorstösse und bereinigt die Differenzen bei der 4. IV-Revision. Die Kommission hat sich zudem gegen ein Hinausschieben der Volksabstimmung über die SP-Gesundheitsinitiative ausgesprochen.

Die SGK-N hat die KVG-Revision (Spitalfinanzierung) (00.079 s) in 
der Gesamtabstimmung mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen 
angenommen. Es gibt über 30 Minderheitsanträge. Die letzte grosse 
Frage, die zu entscheiden war, betraf die zusätzlichen 
Bundessubventionen für die Prämienverbilligung im Rahmen des 
Sozialziels. Hier entschied sich die Kommission - wie der Ständerat 
- für eine Aufstockung der bisherigen Mittel um 300 Millionen 
Franken auf 2'684 Millionen Franken für das Jahr 2004. Im Gegensatz 
zum Ständerat, der die schrittweise jährliche Erhöhung dieses 
Betrages für vier Jahre in einem separaten Finanzierungsbeschluss 
zahlenmässig fixiert hat, beschloss die SGK-N mit 17 zu 6 Stimmen, 
diese Beiträge ab 2005 automatisch der jährlichen Kostenentwicklung 
in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen. Mit 
relativ grossen Mehrheiten hat die Kommission fünf Vorstösse zu 
Themen verabschiedet, welche Eingang in die kommende KVG-Revision 
finden sollen: Mit der kommenden Vorlage zur monistischen 
Spitalfinanzierung soll der Bundesrat einen Bericht über die 
Vertragsfreiheit für die ambulante und stationäre Versorgung 
vorlegen und ein Modell zum dual-fixen Prinzip vorschlagen. Der 
Bundesrat soll bei der Umsetzung der Reformvorhaben für ein 
kohärenteres vorgehen als bisher besorgt sein. Er soll auch eine 
Neuordnung des Risikoausgleichs vorlegen, die alternative Modelle 
einbezieht (z.B. Hochkostenpool). Schliesslich sollen allein 
stehende und allein lebende Personen beim Spitalaufenthalt 
finanziell nicht länger benachteiligt werden. Die KVG-Revision ist 
in der kommenden Wintersession traktandiert. Die SGK-N hat im 
Zusammenhang mit der Volksinitiative "Gesundheit muss bezahlbar 
bleiben" (00.046 n) bereits vorsorglich den Antrag der 
ständerätlichen SGK, die Frist für die Volksabstimmung über die 
Gesundheitsinitiative hinauszuschieben, beraten. Die ständerätliche 
SGK beruft sich dabei auf Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über die 
politischen Rechte, wonach die Bundesversammlung im Falle eines 
indirekten Gegenvorschlages die Frist über die vom Gesetz 
vorgeschriebenen neun Monate (ab Schlussabstimmung in den Räten) 
hinausschieben kann. Als indirekter Gegenvorschlag gilt das 
Sozialziel, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch noch nicht zu Ende 
beraten ist. In der SGK-N machten die Initianten geltend, dass die 
bisherigen Beschlüsse im Rahmen der KVG-Revision - einschliesslich 
der Beschlüsse über das so genannte Sozialziel - materiell 
keineswegs als Gegenvorschlag zur Gesundheitsinitiative und deren 
Zielen betrachtet werden können. Die Kommission schloss sich dieser 
Auffassung mit 12 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen an und warnte 
davor die Volksrechte zu relativieren. Die SGK will zu diesem 
Fragekomplex zusätzlich noch ein kleines Gutachten bei der 
Bundeskanzlei und dem Bundesamt für Justiz in Auftrag geben. Die 
Schlussabstimmung für die Gesundheitsinitiative ist in der 
Wintersession am 5. Dezember 2002 angesetzt (die Frist dazu läuft am 
8. Dezember 2002 ab). Bei der 4. IV-Revision (01.015 n) hat sich die 
Kommission im Differenzbereinigungsverfahren stark den 
Ständeratsbeschlüssen angenähert. Das betrifft insbesondere den 
begrifflichen Umstieg von der Assistenz- zur Hilflosenentschädigung. 
Eine Rolle spielte hier auch die Frage der Exportierbarkeit 
derartiger Leistungen im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU. 
Dazu hatte die Kommission ein zusätzliches Gutachten bestellt. Das 
Geschäft ist in der kommenden Wintersession traktandiert. Mit 
grosser Befriedigung hat die grosse Mehrheit der Kommission 
schliesslich von der positiven Stellungnahme des Bundesrates zur 
Vorlage der Kommission zur Parlamentarischen Initiative Revision 
Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf 
erwerbstätige Mütter (01.426 n) Kenntnis genommen und die 
redaktionellen Änderungsvorschläge des Bundesrates akzeptiert. Das 
Geschäft ist ebenfalls in der kommenden Wintersession traktandiert. 
Die Sitzung fand am 14. / 15. November 2002 in Bern unter dem 
Vorsitz von Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) und grösstenteils 
in Anwesenheit von Bundesrätin Ruth Dreifuss statt, die von der 
Kommission herzlich verabschiedet wurde.
Bern, 18. November 2002
Parlamentsdienste, Auskünfte:
- Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
- Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47

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