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PD: Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen positiv aufgenommen

(ots)

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde der Vorentwurf zum Bundesgesetz über Sterilisationen grundsätzlich von der grossen Mehrheit der konsultierten Kreise begrüsst. Geteilt sind die Meinungen bezüglich der Voraussetzungen für die Sterilisation von dauernd urteilsunfähigen Personen. Manche Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser sind gegen eine Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen, die in der Vergangenheit durchgeführt wurden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat mit 
Befriedigung Kenntnis genommen vom Ergebnis des 
Vernehmlassungsverfahrens zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über 
Sterilisationen, den sie im Rahmen einer parlamentarischen 
Initiative zur Entschädigung für Opfer von Zwangssterilisationen 
(99.451) erarbeitet hatte.
Sämtliche Kantone, 9 politische Parteien, 23 Organisationen sowie 
das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht haben 
an der Vernehmlassung teilgenommen. Der Vorentwurf mit seinen beiden 
Hauptzielsetzungen (eidgenössische Regelung der Voraussetzungen, 
unter denen Sterilisationen künftig bewilligt werden können, und 
Entschädigung für Opfer der in der Vergangenheit praktizierten 
Zwangskastrationen und -sterilisationen) wird von der grossen 
Mehrheit der konsultierten Kreise (22 Kantone, 4 Parteien, 19 
Organisationen) grundsätzlich begrüsst. Der Schutz der 
Menschenwürde, die Notwendigkeit einer Entschädigung für alle Opfer 
von Straftaten, welche die körperliche, psychische oder sexuelle 
Unversehrtheit einer Person beeinträchtigen (Art. 124 BV), sowie die 
Grundsätze von Moral, Ethik und Gerechtigkeit sind die wichtigsten 
Argumente, die zu Gunsten des Vorentwurfs ins Feld geführt werden. 
Über dieses grundsätzliche Einverständnis hinaus haben die 
Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zahlreiche Detailbemerkungen 
formuliert. Die Auffassungen bezüglich der Modalitäten, unter denen 
es künftig möglich sein soll, eine Sterilisation zu bewilligen, sind 
geteilt: Manche der konsultierten Kreise finden, die vorgeschlagene 
Regelung für die Sterilisation dauernd urteilsunfähiger Personen 
trage den Interessen von deren Angehörigen nicht genügend Rechnung. 
Gewisse Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser sprechen sich dagegen 
aus, dass den Opfern der in der Vergangenheit praktizierten 
Zwangskastrationen und -sterilisationen eine Entschädigung 
ausgerichtet werden soll. Sie berufen sich dabei namentlich auf den 
Verjährungsgrundsatz und halten es für fragwürdig, Meinungen, 
Geschehnisse sowie rechtliche und gesellschaftliche Vorstellungen 
vergangener Zeiten nach heutigen Massstäben zu beurteilen. Die 
Kommission wird den Vorentwurf im Lichte dieser Ergebnisse nochmals 
überprüfen. Der vom Bundesamt für Justiz erarbeitete Bericht über 
die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ist auf dem Internet 
zugänglich (www.ofj.admin.ch, "Rechtsetzung", Rubrik "Mensch & 
Gesellschaft", Stichwort "Sterilisationen").
Die Kommission hat mit 12 zu 7 Stimmen beschlossen, der 
Parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Anita Thanei (02.416 
n Änderung des Arbeitsvertragsrechtes zum Schutz der Arbeitnehmer 
gegen Mobbing) keine Folge zu geben. Laut Initiative sollen im 
Obligationenrecht Bestimmungen eingeführt werden, die einen besseren 
Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Mobbing 
ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die 
bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind und dass 
Mobbing mit Präventionsmassnahmen und geeigneten 
Unternehmenskulturen bekämpft werden muss. Eine 
Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie 
ist der Ansicht, dass neue Bestimmungen notwendig sind, um die 
Arbeitgeber zu Präventionsmassnahmen gegen Mobbing zu verpflichten 
und einen verbesserten Schutz der Interessen der Opfer zu 
gewährleisten, namentlich im Fall von Kündigungsandrohungen..
Schliesslich hat die Kommission die Prüfung des neuen Gesetzes über 
die elektronische Signatur (01.044) fortgesetzt.
Die Kommission hat am 17./18. Februar 2003 unter dem Vorsitz von 
Nationalrätin Anita Thanei (S/ZH) in Bern getagt.
Auskunft:
Anita Thanei, Kommissionspräsidentin, Tel. 043 322 07 55
Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10

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