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PD: Staatspolitische Kommission will eidgenössische Ombudsstelle

(ots)

Die Eidgenossenschaft soll eine Ombudsstelle erhalten, die natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den Bundesbehörden berät, in Konfliktfällen vermittelt und dadurch einen Beitrag zur Vermeidung aufwändiger Rechtshändel leistet. Mit 14 zu 7 Stimmen hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen Gesetzesentwurf ihrer Subkommission verabschiedet und gleichzeitig den Bundesrat beauftragt, bis Ende Jahr ein Vernehmlassungs-verfahren durchzuführen. Mit der Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle will die Kommission eine über 30 Jahre alte parlamentarische Forderung erfüllen, die in der Folge der tragischen Ereignisse in Zug vom September 2001 neue Aktualität erlangt hat.

Die Kommissionsmehrheit erachtet eine eidgenössische Ombudsstelle, 
deren Aufbau erstmals 1970 durch Gewerbekreise angeregt und seither 
in zahlreichen weiteren überwiesenen Vorstössen an den Bundesrat 
gefordert wurde, als längst fällige Ergänzung der bundesstaatlichen 
Institutionen. Sie weist darauf hin, dass sich die sieben 
bestehenden Ombudsstellen auf Kantons- und Gemeindeebene wie auch 
die bestehenden privaten und eidgenössischen Einrichtungen mit 
ombudsähnlichen Funktionen durchwegs gut bewähren. Die Minderheit 
der Kommission lehnt die Einführung einer Ombudsstelle vor allem aus 
Kostengründen ab. Sie bezweifelt, dass durch die Tätigkeit einer 
Ombudsstelle in der Verwaltung namhafte Einsparungen erzielt werden 
können. Mit einer Ombudsstelle würden lediglich weitere staatliche 
Stellen geschaffen, deren Verhältnis von Kosten und Nutzen höchst 
fragwürdig sei. Im Gegensatz zu den vordergründigen 
Kostenüberlegungen der Minderheit ist die Kommissionsmehrheit 
überzeugt, dass sich die Einrichtung einer eidgenössischen 
Ombudsstelle in finanzieller, volkswirtschaftlicher und in 
menschlicher Hinsicht lohnen wird. Ihre Arbeit soll einerseits den 
kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU), andererseits den 
Bürgerinnen und Bürgern dienen, die sich bisweilen durch einen 
„Behördendschungel“ überfordert sehen. Durch ihre Arbeit kann die 
Ombudsstelle einen wichtigen Beitrag zum Abbau bürokratischer 
Hürden, einem bürgernäheren Verhalten der Verwaltung und letztlich 
zur Vermeidung aufwändiger Rechtshändel leisten.
Der Gesetzesentwurf geht bei der Ombudsperson von einer starken, 
unabhängigen, in allen Landesteilen und Sprachregionen bekannten 
Persönlichkeit mit Magistratenstatus aus, die von der 
Bundesversammlung zu wählen ist. Zusammen mit einer Stellvertreterin 
oder einem Stellvertreter und einem ständigen Sekretariat soll sie 
insbesondere natürliche und juristische Personen im Verkehr mit den 
Bundesbehörden beraten und in Konfliktfällen vermitteln. Damit die 
Ombudsstelle ihre Aufgaben wahrnehmen können, soll sie völlig 
unabhängig von Regierung und Verwaltung arbeiten können. Deshalb ist 
sie nicht als Verwaltungsstelle, sondern als Einrichtung der 
Bundesversammlung konzipiert, die administrativ den 
Parlamentsdiensten zugeordnet ist. Ausgangspunkt des vorliegenden 
Gesetzesentwurfes bildete die parlamentarische Initiative Fankhauser 
(98.445, Eidgenössische Ombudsstelle für Menschenrechte), die in 
einer Subkommission unter der Leitung von Frau Nationalrätin Dorle 
Vallender umgesetzt wurde. Da sich die Abgrenzug zwischen 
Menschenrechts- und anderen Fragen als schwierig erwies, wurde ein 
Gesetzesentwurf für eine allgemeinde Ombudsstelle ausgearbeitet. 
Dieser basiert auf einem Vorentwurf, den der Bundesrat in der Folge 
der überwiesenen Motion Gadient (88.333 Eidgenössischer Ombudsmann) 
1994 vorgelegt, jedoch wieder sistiert hatte.
Bern, 10. Juli 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Dorle Vallender, Präsidentin der Subkommission Ombudsstelle, 
Tel. 079 262 29 15
Stefan Wiedmer, Sekretär der Subkommission, Tel. 031 322 88 74

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