SWISSMEDIC: Einsatz von Arzneimitteln in der Tiermedizin: Auftakt zur Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung
(ots)Heute trafen sich die mit der Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung betrauten Behörden mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft und Tierärzteschaft in Münchenwiler bei Murten. Bei diesem von Swissmedic mitgetragenen Opinion Leader Treffen stand der kohärente und umsichtige Vollzug der neuen Verordnung im Zentrum. Dabei wurde einmal mehr der hohe Erwartungsdruck an den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln deutlich.
Konsumentinnen und Konsumenten, die Tierärzteschaft sowie die Landwirtschaft erwarten einen korrekten und sorgfältigen Umgang mit Tierarzneimitteln, besonders im Zusammenhang mit der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Die Diskussionspartner am heutigen Opinion Leader Treffen begrüssen insgesamt, dass die neue Verordnung dazu beiträgt, das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in Lebensmittel tierischer Herkunft zu stärken. So wird der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Nutztieren einer klaren Regelung unterworfen.
Um die Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung zu fördern und zu erleichtern, steht für alle Beteiligten die klare Kommunikation der Zielsetzungen und der Regeln der Umsetzung im Zentrum. Hierzu braucht es die Beteiligung sowohl der Behörden als auch der betroffenen Verbände. Wir legen heute viel Gewicht auf die Information und Beratung, betonte Pierre-François Gobat, Präsident der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte. Ebenso wichtig für einen effizienten Vollzug ist die Koordination zwischen den beteiligten Bundesämtern und den kantonalen Institutionen, erklärte Roland Zwahlen, Leiter der Abteilung Tierarzneimittel der Swissmedic. Wolfgang Langhans, Dekan der VETSUISSE Fakultät, legte dar, dass Inhalte der Tierarzneimittelverordnung bereits heute in der Ausbildung der Tierärztinnen und Tierärzte vermittelt werden.
Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes sind von grossem öffentlichen Interesse, stellte Nationalrat Josef Leu fest. Dass die Tierarzneimittelverordnung eine notwendige Unterstützung im Bereich der Sicherheit unserer Lebensmittel darstellt, darin sind sich alle Beteiligten einig. Von Seiten der Tierärzteschaft wird klar begrüsst, dass bei der Lebensmittelproduktion strenge Auflagen gelten und ein bisher fehlendes Kontrollsystem eingeführt wird. Auch Nationalrat Hansjörg Walter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbandes, vertrat die Interessen der Landwirtschaft. Es wurde klar, dass der allgemeinen Unterstützung der Förderung eines korrekten Umgangs mit Tierarzneimitteln die Forderung gegenübersteht, den administrativen Aufwand für das Kontrollwesen möglichst gering zu halten.
Die neue Tierarzneimittelverordnung (TAMV)
Im vergangenen August verabschiedete der Bundesrat die neue TAMV und setzte sie auf den 1. September 2004 in Kraft. Die TAMV schliesst wichtige Gesetzeslücken beim Einsatz von Tierarzneimitteln, ersetzt und ergänzt bisherige Bestimmungen und definiert eine Reihe von neuen Vollzugsmassnahmen. Die auf dem Heilmittelgesetz basierenden, neuen Verordnungsbestimmungen definieren den Einsatz von Arzneimitteln in der Tiermedizin. Im Vordergrund stehen: - Der fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln, - der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft und - die Verhinderung eines Versorgungsengpasses.
Swissmedic ist für die Umsetzung der neuen Regelungen zuständig und hat zusammen mit den anderen beteiligten Bundesbehörden sowie den kantonalen Instanzen den Vollzug sicherzustellen. Eine umfassende Sammlung von Merkblättern, welche die Bestimmungen der TAMV erläutern, dienen namentlich der Tierärzteschaft als praktische Vollzugshilfe. Diese sind auf der Website der Swissmedic (www.swissmedic.ch/tam.asp ) abrufbar.
Auskunft: Roland Zwahlen, Leiter Abteilung Tierarzneimittel, Tel. 031 322 02 20