SWISSMEDIC: Unerwünschte Vorkommnisse mit Heilmitteln: Verbesserte Teilnahme am Meldesystem
(ots)Die Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse mit Heilmitteln nahmen im Jahr 2004 weiter zu. Ein starker Anstieg der Meldungen um 20 Prozent ist bei den Blutprodukten feststellbar. Die wachsende Akzeptanz des Meldesystems zeigt sich auch bei den Medizinprodukten. Hier stieg die Anzahl bei den aus der Schweiz gemeldeten Vorkommnissen um 15 Prozent. Die Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln nahmen auf hohem Niveau um acht Prozent zu.
Fachpersonen, die gewerbsmässig Heilmittel anwenden oder abgeben, sind seit In-Kraft-Treten des Heilmittelgesetzes Anfang 2002 verpflichtet, nicht bekannte unerwünschte Wirkungen und Vorkommnisse mit Heilmitteln zu melden. Heilmittel umfassen Arzneimittel, Blutprodukte und Medizinprodukte. Bei all diesen Produkten ist die Zahl der Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse im letzten Jahr gestiegen. Diese Zunahme lässt jedoch nicht auf einen Anstieg der Vorkommnisse schliessen. Sie zeigt vielmehr, dass immer mehr Betroffene ihre Meldepflicht wahrnehmen. Dies erlaubt ein rascheres Eingreifen zur Behebung der Produkte- oder Qualitätsmängel.
Meldungen über Medizinprodukte
Im Jahr 2004 wurden aus der Schweiz 294 Vorkommnisse mit Medizinprodukten an Swissmedic gemeldet (2003: 251). Bei Medizinprodukten handelt es sich beispielsweise um Kontaktlinsen, HIV- und Blutzuckertests, Herzschrittmacher oder Computertomographen. Von diesen Fällen wurden 220 bereits abgeschlossen. In 17 Fällen führte die Untersuchung zu korrigierenden Massnahmen. Das heisst: Die Produkte wurden überarbeitet, so dass der Mangel nicht mehr oder nur noch sehr selten und in zulässigem Rahmen auftreten kann. In sechs Fällen zeigte die Untersuchung, dass das betroffene medizinische Personal nicht ausreichend geschult worden war. In der Folge wurden die notwendigen Schulungen von den zuständigen Firmen wiederholt. In einem Fall wurden nach Überprüfung der Swissmedic bestimmte Produktionseinheiten aus dem Handel zurückgezogen. Die Zunahme der Meldungen führte gleichzeitig zu einer erhöhten Informationstätigkeit der Swissmedic über korrigierende Massnahmen und Rückrufe von Medizinprodukten: Im Jahr 2002 verfasste Swissmedic sechs internationale Behördenberichte und 67 Berichte für die Kantonsapotheker und Kantonsapothekerinnen. 2004 waren es insgesamt 22 internationale Behördenberichte und 286 Berichte an die Kantone.
Meldungen über Arzneimittel
Die Gesamtzahl der Meldungen über unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln nahm 2004 um rund acht Prozent auf 3326 zu (2003: 3071). Der grössere Teil (1830 Meldungen) stammte von den regionalen Meldezentren in den Schweizer Universitätsspitälern. Von den pharmazeutischen Firmen erhielt Swissmedic 1368 Berichte - 23 Prozent mehr als im Vorjahr. Die fortgeführte Information über die Meldepflicht der Firmen dürfte zu diesem Anstieg beigetragen haben. Die Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen ist in der Schweiz bereits stark verankert. Swissmedic hat aufgrund dieser Meldungen bei mehreren Dutzend Fällen risikomindernde Massnahmen veranlasst. Dabei spielten neu erkannte Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln eine wichtige Rolle.
Meldungen über Blutprodukte
Die Anzahl der Meldungen über unerwünschte Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Verabreichung und Herstellung von Blutkomponenten stieg im letzten Jahr weiter auf 579 an (2003: 468). Dies deutet auf eine zunehmende Akzeptanz des noch jungen Meldesystems und erlaubt eine bessere Einschätzung der mit der Verabreichung von labilen Blutprodukten verbundenen Risiken. In den Hämovigilanz-Berichten der Swissmedic und anlässlich von Fachveranstaltungen erfolgt die Rückmeldung an die Fachkreise über Transfusionsrisiken und deren Verminderung.
Kontaktstelle für weitere Auskünfte: Monique Helfer, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 322 02 76.
Den ausführlichen Medienrohstoff zum Thema finden Sie über die Einstiegsseite des Swisssmedic-Internets, www.swissmedic.ch