Chip und neues Zeugnis für EU-Reisen mit Hund und Katze
(ots)Ab 1. Oktober 2004 gelten für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in oder durch die Europäische Union (EU) neue Vorschriften. So müssen die Tiere mittels Mikrochip oder Tätowierung, letztere ist nur noch während 8 Jahren gültig, gekennzeichnet sein. Zudem muss der Tierhalter zusätzlich zu den Impfdokumenten eine amtstierärztliche Bescheinigung (Zeugnis für Drittländer) mitführen.
Die neuen Vorschriften der EU bringen für Tierhaltende einen zusätzlichen Aufwand. Die neue Veterinärbescheinigung ist nur für 4 Monate gültig und muss, nachdem ein Tierarzt oder eine Tierärztin diese ausgefüllt hat, noch amtlich beglaubigt werden. Die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte bereitet deshalb zur Zeit einen Heimtierausweis vor - in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verband der Veterinär-Firmen und dem BVET. Der Heimtierausweis, der schon in wenigen Monaten vorliegen soll, wird künftig das Reisen in die EU erleichtern.
Wie bisher ist für Reisen mit Heimtieren eine Tollwutimpfung nötig. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die neuen Vorschriften gelten ausschliesslich für den nicht kommerziellen Reisendenverkehr mit höchstens fünf Heimtieren.
Für die Einreise oder Rückreise mit Heimtieren in die Schweiz ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Reisende sollten sich rechtzeitig erkundigen - zum Beispiel auf der Webseite des BVET (www.bvet.admin.ch) oder bei ihrem Tierarzt/ihrer Tierärztin. So ist zur Einreise oder Rückreise mit Hunden oder Katzen aus Tollwut- Ländern vorgängig eine Bewilligung beim BVET zu beantragen. Dies ist etwa bei den meisten der neuen EU-Mitgliedsstaaten nötig. Für Frettchen, die rechtlich als Wildtiere gelten, muss vor der Einreise immer eine Bewilligung vom BVET eingeholt werden.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation BVET, Tel. 031 / 323 84 96