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fedpol: Polizeikooperation zwischen der Schweiz und der EU - Direktor des Bundesamtes für Polizei zu Gesprächen bei Europol

(ots)

Bern, 04.06.2004. Die Schweiz will die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vorantreiben. Der Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol), Jean-Luc Vez, traf am Donnerstag zu Gesprächen mit Europol-Direktor Jürgen Storbeck, zusammen. Im Vordergrund des Treffens standen die beabsichtigte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Europol und die aktuellen und künftigen Aufgaben und Kompetenzen des Europäischen Polizeiamtes.

Beide Seiten sind zuversichtlich, dass mit dem Durchbruch bei den 
Bilateralen II wieder Bewegung in das Europol-Dossier kommt und das 
ausgehandelte Abkommen im laufenden Jahr unterzeichnet werden kann. 
Der Bundesrat hatte dem Abkommen im April 2002 zugestimmt.
Europol ist die europäische Zentralstelle zur Bekämpfung der 
organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Die 
Organisation mit Sitz in Den Haag (NL) hat am 1. Juli 1999 ihre 
Tätigkeit aufgenommen.
Europol unterstützt die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) 
bei der Verhütung und Bekämpfung der international organisierten 
Kriminalität. Es fördert den Informationsaustausch, erstellt 
operative und strategische Analysen und stellt Expertenwissen sowie 
technische Unterstützung bereit.
Schwerpunkte setzt die Organisation bei den Deliktsbereichen 
Menschenhandel, Menschenschmuggel, Drogenhandel, Terrorismus und 
Geldfälschung. Europol wird aktiv, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 
für eine kriminelle Organisation vorliegen und zwei oder mehr 
Mitgliedstaaten betroffen sind.
Im Hinblick auf die Verbesserung der internationalen 
Polizeizusammenarbeit hat Europol mit den neuen Beitrittstaaten 
sowie mit Drittstaaten und internationalen Organisationen bilaterale 
Vereinbarungen ausgehandelt. Auch mit der Schweiz wurde ein Abkommen 
ausgehandelt, welches jedoch von der EU bisher nicht verabschiedet 
wurde. Die EU verknüpfte den Abschluss des Abkommens mit Europol mit 
den laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen II.
Mit dem Durchbruch bei den Bilateralen II wird nun auch der Weg für 
die Unterzeichnung des Abkommens geebnet. Das Abkommen erlaubt den 
Austausch personenbezogener Daten und sieht eine Zusammenarbeit in 
den prioritären Deliktsbereichen Europols vor. Darüber hinaus 
ermöglicht es die gegenseitige Stationierung von 
Polizeiverbindungsbeamten.
Das Kooperationsabkommen mit Europol ist nicht zu verwechseln mit 
dem Abkommen über einen Beitritt zu Schengen: Während es bei der 
Zusammenarbeit mit Europol um einen Austausch von operativen und 
strategischen Analysen, Expertenwissen und technischer Unterstützung 
im Bereich der organisierten Kriminalität und des internationalen 
Terrorismus geht, bewirkt die Beteiligung an Schengen eine 
Verbesserung der grenzüberschreitenden Fahndungszusammenarbeit.
Zentrales Element bildet bei Schengen die Datenbank SIS (Schengener 
Informationssystem), welche den Sicherheitsbehörden vor Ort 
gewissermassen per Knopfdruck rund um die Uhr Zugang zu den 
aktuellsten Fahndungsdaten aller beteiligten Staaten garantiert 
(Informationsaustausch über tatverdächtige oder gesuchte Personen 
und Gegenstände). Das Europol-Abkommen hingegen gewährleistet, wie 
die bestehenden bilateralen Polizeikooperationsabkommen, keinen 
Zugriff der Schweiz auf das SIS.
BUNDESAMT FÜR POLIZEI
Mediendienst

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