SWISSMEDIC: Swissmedic stoppt illegalen Internethandel mit Arzneimitteln
(ots)Swissmedic sperrte eine von der Schweiz aus betriebene Internetseite, welche nicht zugelassene Arzneimittel mit teilweise beträchtlichem Gesundheitsrisiko zum Verkauf anbot. Einige der aus dem Ausland stammenden, behördlich nicht geprüften Produkte waren mit stark irreführenden Heilversprechen gegen schwere Erkrankungen angepriesen worden. Ware und Dokumente wurden beschlagnahmt.
Zum Verkauf angeboten wurden rund 40 Präparate wie Schlankheitsmittel, Mittel gegen die Alterung, Erektionsstörungen oder zur Stärkung des Immunsystems und der Hirnleistung sowie Produkte zur Aktivierung der Leberfunktion oder Antidepressiva. Die teilweise stark irreführenden Heilanpreisungen umfassten zahlreiche schwere Erkrankungen, welche eine ärztlichen Diagnose und Therapie erfordern. Aufgrund der wissenschaftlich nicht belegten und behördlich nicht genehmigten Heilversprechen bestand die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten sich keiner adäquaten Therapie unterzogen. Wegen der ungenügenden Beschreibung von unterwünschten Wirkungen und Vorsichtsmassnahmen bestand zudem die Gefahr einer unzweckmässigen Einnahme. Die Herstellungsbedingungen der hauptsächlich aus den USA stammenden Produkte sind weder bekannt noch belegt. Ein gesundheitliches Risiko bei der Einnahme war damit nicht auszuschliessen.
Nach Meldungen der Zollbehörden über verdächtige Arzneimittelsendungen hatte Swissmedic eine Untersuchung eingeleitet und die für die Kontrolle des Detailhandels zuständigen kantonalen Behörden informiert. Das Institut hat in den vergangenen Monaten anlässlich einer Hausdurchsuchung mehrere Dutzend Kilogramm dieser Arzneimittel sowie Unterlagen beschlagnahmt und anschliessend den Waren- und Geldfluss analysiert.
Dies ist kein Einzelfall. Sofern der Server einer Website in der Schweiz ist oder der Versandhandel auf Schweizer Territorium stattfindet, kann Swissmedic juristisch einschreiten. So wurde vor Kurzem eine weitere Internetseite gesperrt, auf welcher nicht zugelassene Arzneimittel beworben und zum Kauf angeboten wurden.
Ein Risiko für die Gesundheit Die Anpreisung und der Verkauf von Arzneimitteln im Internet birgt gesundheitliche Risiken. Über das World Wide Web lassen sich Hunderte von nicht zugelassenen, gefälschten, qualitativ schlechten, wirkungslosen Arzneimitteln oder rezeptpflichtige Präparate ohne ärztliche Verschreibung anpreisen und verkaufen. Das weltweite Angebot gegen alle möglichen Erkrankungen ist immens. Der illegale Internet-Verkauf von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten und psychotropen Stoffen nahm in den letzten Jahren stark zu, wie der Internationale Suchtkontrollrat (International Narcotics Control Board) der Vereinten Nationen im Jahresbericht 2004 festhält. Genaue Zahlen liegen jedoch keine vor.
Internethandel boomt Swissmedic schätzt, dass pro Jahr bis zu 40'000 von Privatpersonen über Internet bestellte Medikamentensendungen in die Schweiz gelangen. Bei rund einem Fünftel der Präparate dürfte es sich um Stoffe mit Abhängigkeitspotential wie Schlaf-, Beruhigungs- oder Aufputschmittel handeln. Der Import von betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Arzneimitteln ist für Private gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten. Wer andere Präparate für den Eigengebrauch aus dem Ausland bezieht, macht sich nicht strafbar, geht jedoch ein Gesundheitsrisiko ein, namentlich wenn die Bezugsquelle und die eingeführten Arzneimittel nicht behördlich autorisiert sind.
Versandhandel mit Arzneimitteln in der Schweiz Der Verkauf von Arzneimitteln via Internet in der Schweiz stellt einen Spezialfall des Versandhandels dar (geregelt in Art. 27 Heilmittelgesetz). Der Versandhandel ist in der Schweiz nur zulässig, wenn im Einzelfall eine entsprechende kantonale Bewilligung für eine Apotheke vorliegt, die auch über eine kantonale Detailhandelsbewilligung verfügen muss. Im Versandhandel muss für jedes Präparat eine Verschreibung (Rezept) durch einen Arzt, eine Ärztin vorliegen. Dies gilt auch für Medikamente, welche sonst rezeptfrei erhältlich sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die notwendige fachliche Beratung vor der Bestellung stattfand.
Hinweis: Der Leitfaden der Swissmedic greift das Thema "Arzneimittel und Internet" für das medizinische Laienpublikum auf. Die Hinweise auf Risiken sowie praktische Tipps, Links und eine Checkliste sollen das gezielte Suchen erleichtern und von unvorsichtigen Einkäufen abhalten. Direkter Link: http://www.swissmedic.ch/files/pdf/Internetleitfaden- D.pdf
Weitere Auskünfte: Monique Helfer, Leiterin Kommunikation, Tel. 031 322 02 76