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Gewerkschaft SYNA: Keine Senkung des BVG-Mindeszinssatzes auf Kosten der Arbeitnehmenden

Zürich (ots)

Zuerst muss der Bundesrat über die Bücher!
Der Präsident der Gewerkschaft SYNA, Max Haas,
fordert den Bundesrat auf, auf seinen Entscheid, den Mindestzinssatz
im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG) auf den 1. Oktober 2002 von vier auf
voraussichtlich drei Prozent zu senken, zurück zu kommen und
allfälligen Handlungsbedarf durch eine Situationsanlayse zu belegen.
Bevor ein so schwerwiegender Entscheid zulasten der
Arbeitnehmenden gefällt wird, muss mit Fakten belegt werden, dass
dieser überhaupt gerechtfertigt ist. Vor allem die grossen
Versicherungsgesellschaften, die während der Boomjahre als
Verwalterinnen der Sammelstiftungen erkleckliche Summen aus den
Börsengeschäften eingestrichen haben, dürfen sich heute, knapp zwei
Jahre nach dem Einbruch an der Börse, nicht dem Verdacht aussetzen,
ihre verfehlte Expansionspolitik auf dem Buckel von Rentnern zu
korrigieren.  Damit würde der Bundesrat zulasten der arbeitnehmenden
Bevölkerung eine Art "Raubritter-Kapitalismus" tolerieren.
Zur Haltung von BR Metzler: Es tönt etwas hilflos, wenn
Bundesrätin Metzler in einem Interview aussagt, der jetzige Zinssatz
müsse nicht ewig 3% bleiben. Es sei die Frage gestattet, weshalb
dann 4% rund 17 Jahre bestehen blieben, obwohl die Gewinnsituation
an den Börsen eine Erhöhung des Satzes problemlos erlaubt hätte. -
SYNA hat nichts gegen einen flexiblen Zinssatz, nur darf dieser keine
Einbahnstrasse nach unten sein.
Zur Haltung von BR Villiger: Wenn Bundesrat Villiger festhält, bei
einem Autounfall könnten auch keine langen Analysen gemacht werden,
wirkt diese Argumentation hilflos. Selbst da kommt ein Schadenexperte
und nimmt den Schaden seriös auf, bevor mit einer Reparatur begonnen
wird.
Zur Position G. Bührer: Wenn sich der freisinnige Parteipräsident
vorbehaltlos hinter die angekündigte Zinssenkung seines
Parteikollegen Villiger stellt, ist dies zwar verständlich, aber auch
pikant: Gerold Bührer ist VR der in Schieflage geratenen
Rentenanstalt.
Die Gewerkschaft SYNA fordert deshalb den Bundesrat dazu auf, eine
paritätische Kommission zu bilden, deren Aufgabe es ist, eine
Situationsanalyse zu verfassen. Ziel dieser Analyse muss sein,
Rechenschaft darüber zu erhalten, was mit den BVG-Geldern der
Versicherungsnehmenden während der vergangen 10 Jahre - und
insbesondere während des Börsenbooms - passiert ist.
Vor allem gilt es folgende Fragen durch Fakten zu beantworten und
zu klären:
1. Börsengewinne: Was haben die treuhänderisch tätigen
Sammelstiftungen bzw. deren Verwalter, Ämter und Stellen mit den
ihnen anvertrauten Geldern während der Boomjahre an den Börsen
gemacht?
2. Mittelflüsse: Kann der Verdacht entkräftet werden, dass Banken,
Finanzgesellschaften und Versicherungen an den Börsen über
Anlagegeschäften mit BVG-Geldern Gewinne erzielt haben, die nicht an
die Versicherungsnehmenden weiter gegeben worden sind?
3. Teuerung und Festlegung des Mindestzinssatzes: Trifft es zu,
dass die Festlegung des Mindestzinssatzes der BVG-Gelder von 4% in
eine Zeit zurück geht, wo die Teuerung noch viel höher war als heute,
zum Teil über diesen 4% lag?
4. Kontrollorgan: Weshalb werden die Pensionskassen nicht durch
eine neutrale, evtl. staatliche Stelle auf ihre Geschäftsführung hin
überprüft?
Fazit: Keine vorschnelle Revision des BVG. Erst wenn der Bundesrat
diese Fragen sorgfältig geprüft und beantwortet hat, und erst wenn
sicher gestellt ist, dass eine Rentenkürzung in der 2. Säule nicht
handstreichartig zulasten der Arbeitnehmenden beschlossen werden
kann, kann die 1. Revision des BVG überhaupt ins Auge gefasst werden.
Eine Revision im heutigen Stadium zu vollziehen, wäre voreilig,
unverantwortlich und macht keinen Sinn.

Kontakt:

SYNA
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Zentralsekretariat
Josefstrasse 59
8031 Zürich

Dr. Max Haas, Präsident
Tel. +41/1/279'71'27
Mobile +41/79/646'90'62
Fax +41/1/279'71'72
mailto:max.haas@syna.ch