Beiträge Liechtensteins an das IKRK
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2001 Beiträge von 230'000 Franken zugunsten von acht Hilfsprogrammen des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) in Burundi, in Israel (einschliesslich der besetzten Gebiete und des Gazastreifens), in Kolumbien, in der Demokratischen Volksrepublik Kongo, im Nordkaukasus, in Ruanda, in Sierra Leone und im Sudan beschlossen.
An das Hilfsprogramm in Burundi wird ein Beitrag von 20'000 Franken geleistet. Das im August letzten Jahres unterzeichnete Arusha-Friedensabkommen hat keine Verbesserung der Konfliktsituation in Burundi gebracht. Die Konfliktsparteien sind sich über die Bedingungen einer Waffenruhe und einer Übergangsregierung uneinig, mit schwerwiegenden Konsequenzen für das seit Jahren vom Konflikt heimgesuchte Land. Es herrscht ein dramatischer Mangel an Nahrungsmitteln, was die bereits äusserst prekäre humanitäre Lage und die Situation im Gesundheitsbereich noch weiter verschlimmert. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die jahrelange Dürre und auf Unwetter sowie auf die Malaria zurückzuführen. Ferner sind die direkten Auswirkungen des Konflikts und des gegen das Land verhängten Embargos zu spüren, das bis 1999 in Kraft war. Die Zahl der unterernährten Menschen wird auf über eine Million geschätzt. Das IKRK konzentriert sich auf Nahrungsmittellieferungen bzw. deren Verteilung in verschiedenen Provinzen. Das Hilfsprogramm umfasst weiters einen verbesserten Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen; es werden Hygieneartikel und medizinische Versorgung für die Zivilbevölkerung, für Kranke und für Verwundete bereitgestellt.
Mit dem Beitrag von 30'000 Franken für das Hilfsprogramm in Israel, in den besetzten Gebieten und in den Autonomiegebieten soll dem IKRK Unterstützung für seine Arbeit in der Krisenregion geleistet werden. Die im September 2000 auf der West Bank, im Gaza-Streifen und in Jerusalem ausgebrochenen Gewalttätigkeiten haben sich im Laufe des Jahres 2001 weiter verschärft. Trotz der Aufrufe der internationalen Gemeinschaft zum Gewaltverzicht und trotz der Appelle an beide Seiten zur Mässigung kam es immer wieder zu Zusammenstössen zwischen den Parteien. Deshalb bemüht sich das IKRK in Israel, die Achtung des Vierten Genfer Abkommens über den Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten zu fördern. Im Rahmen dieser Tätigkeiten besucht es Gefangene, geht Zwischenfällen im Feld nach und wird bei den Behörden vorstellig. Nach dem Ausbruch der Gewalttätigkeiten im Westjordanland und in Gaza Ende September 2000 verstärkte das IKRK seine Präsenz vor Ort und seine Unterstützung der medizinischen Einrichtungen und Dienste, insbesondere die Erste-Hilfe-Dienste des Palästinensischen Roten Halbmonds. Auf Ersuchen der palästinensischen Behörden wurde das IKRK auch in den autonomen Gebieten tätig. Das IKRK koordiniert ferner die Hilfstätigkeiten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.
Mit dem Beitrag von 20'000 Franken an das Hilfsprogramm in Kolumbien sollen die Aktivitäten des IKRK in diesem Land unterstützt werden. Das IKRK bemüht sich, bei den Behörden, bei Militär und Polizei sowie bei allen bewaffneten Guerillagruppierungen und auch unter der Zivilbevölkerung eine bessere Achtung seines Mandats zu erwirken, damit es seine Aktivitäten im Bereich der Schutz- und Hilfstätigkeiten, des Besuchs von Gefangenen und der Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht wirksam fortsetzen kann.
Ein weiterer Beitrag von 30'000 Franken gilt dem Hilfsprogramm in der Demokratischen Volksrepublik Kongo. Während die im «Lusaka-Friedensprozess» vereinbarte Waffenruhe in den durch die UNO-Friedenstruppen überwachten Teilen des Landes weitgehend anhält, hat sich die Situation in den östlichen Provinzen Nord- und Südkivu wiederum verschlechtert. Nach Ruanda zurückkehrende bewaffnete ehemalige ruandische Gruppierungen stiessen mit ruandischen Streitkräften in den beiden genannten Provinzen zusammen. Das IKRK leistet Soforthilfe für die infolge des Konflikts verletzten und vertriebenen Menschen, wobei es die «Hilfe zur Selbsthilfe» fördert. Es unterstützt auch die Behörden bei der grundlegenden ärztlichen Betreuung der Kriegsverletzten. Zudem führt es Schutztätigkeiten zugunsten verschiedener Kategorien von Personen durch, die ihrer Freiheit beraubt wurden, einschliesslich Kriegsgefangener und sonstiger «Zivilpersonen», die im Zusammenhang mit dem Konflikt festgehalten werden (Zivilinternierte). Das IKRK stellt unter anderem auch den Kontakt zwischen infolge des Konflikts getrennten Familienmitgliedern wieder her. Darüber hinaus fördert es die Entwicklung der Rotkreuzgesellschaft des Landes.
Dem IKRK wird auch ein Beitrag von 50'000 Franken für das Hilfsprogramm in der Russischen Föderation/Nordkaukasus zur Verfügung gestellt. Das IKRK unterstützt die im Nordkaukasus Vertriebenen und Verwundeten sowie verschiedene «Bevölkerungsgruppen», die in den letzten Jahren von den diversen Konflikten, namentlich vom anhaltenden Konflikt in Tschetschenien, betroffen sind, unter anderem mit Lebensmitteln und Medikamenten. Ferner besucht es Personen, die im Zusammenhang mit diesen Ereignissen festgehalten werden, und führt landesweit langfristige Programme durch, um die Achtung des humanitären Völkerrechts zu fördern und die Behörden und die Zivilgesellschaft besser mit dem Mandat des IKRK und seinen Tätigkeiten vertraut zu machen.
Ein Beitrag von 30'000 Franken geht an das Hilfsprogramm in Ruanda. Über sieben Jahre nach den schrecklichen Ereignissen in Ruanda sind über 100'000 des Völkermords angeklagte Personen zum grössten Teil immer noch ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Trotz massiver Hilfe des IKRK seit 1994 zur Deckung der allernotwendigsten täglichen Bedürfnisse gibt es weiterhin schwerwiegende Probleme aufgrund von überfüllten Gefängnissen, von Unterernährung, von Mangel an sauberem Wasser, von fehlender Gesundheitsversorgung sowie von extrem schlechten hygienischen Verhältnissen.
Für Sierra Leone wird dem IKRK ein Beitrag von 20'000 Franken zur Verfügung gestellt. In Sierra Leone konzentriert sich das IKRK in Anbetracht des jüngsten Rückschlags im Friedensprozess und der unstabilen Lage in der Region erneut auf die Soforthilfe und den Schutz von Zivilisten. Ferner setzt das IKRK seine Bemühungen zur Förderung der Eigenständigkeit der Bauern durch landwirtschaftliche Programme fort und unterstützt chirurgische und sonstige medizinische Einrichtungen. Über das Rote Kreuz von Sierra Leone hilft das IKRK durch seine Suchdiensttätigkeiten Tausenden von Menschen, einschliesslich sierra-leonischer Flüchtlinge in Liberia und Guinea, bei der Familienzusammenführung.
Ein Beitrag von 30'000 Franken geht an das IKRK für das Hilfsprogramm im Sudan. Mit dem Einsetzen der Dürreperiode wurden die Kämpfe im Süd-Sudan massiv intensiviert. Die «Sudan People's Liberation Army (SPLA)» hat eine militärische Offensive im nördlichen Bahr-el-Gazal, im Raja-Gebiet begonnen. Im oberen westlichen Nilgebiet ebenso wie im östlichen oberen Nilgebiet geht der Krieg zwischen den verfeindeten Parteien unvermindert weiter. Im Sudan gehören Schutz- und Hilfsaktivitäten zugunsten von Vertriebenen und Ansässigen, die stark vom Konflikt betroffen sind, zu den Haupttätigkeiten des IKRK. Ferner unterstützt es Kriegsverletzte und sorgt dafür, dass sie eine angemessene chirurgische Behandlung erhalten. Darüber hinaus überprüft es die Haftbedingungen von im Zusammenhang mit dem Konflikt festgehaltenen Personen und stellt sicher, dass sie in Übereinstimmung mit den Vorschriften des humanitären Völkerrechts behandelt werden.
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