Cablecom muss das digitale Teleclub-Programmangebot aufschalten
Zürich (ots)
Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) hat am 29. Oktober 2002 das Gesuch der Cablecom um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.
Am 23. September 2002 hat die Wettbewerbskommission im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Untersuchungsverfahrens gegenüber der Cablecom Holding vorsorgliche Massnahmen erlassen und angeordnet, dass Cablecom verpflichtet ist, ab sofort die digitalen Fernsehsignale der Teleclub AG auf dem Cablecom-Kabelnetz zu übertragen.
Gleichzeitig wurde einer allfälligen Beschwerde gegen diese angeordneten Massnahmen die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gegen diesen Entscheid der Wettbewerbskommission hat die Cablecom Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen erhoben und zugleich ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt.
Nach Einsicht der Reko/Wef in die vorliegenden Akten in dieser Streitsache sowie die zum Gesuch der Cablecom um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eingereichte Stellungnahme der Wettbewerbskommission und der Teleclub AG hat die Reko/Wef nun in einem ausführlich begründeten Zwischenentscheid das Gesuch der Cablecom abgewiesen.
Cablecom ist damit verpflichtet, die digitalen Fernsehsignale der Teleclub AG sofort auf dem Cablecom-Kabelnetz zu übertragen.
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